Rheinische Post: WestLB: Es gab keine Alternative
ID: 349220
Buchstäblich in letzter Sekunde haben sich die Eigentümer der
WestLB darauf verständigt, wie die Zukunft der Bank nach ihrer
Meinung aussehen soll - oder vielmehr die der WestLB-Einzelteile.
Denn was gestern Abend nach Brüssel geschickt worden ist, läuft auf
die Zerlegung der einst stolzen Landesbank hinaus. Mit dem Verlust
tausender Stellen, deren Streichung am Ende nur eine Frage der Zeit
ist. Ein Drama für viele Mitarbeiter, aber ein Plan ohne Alternative.
Wäre die WestLB abgewickelt worden, hätte es ein Erdbeben gegeben,
das andere Landesbanken und Sparkassen in den Abgrund gerissen hätte.
Deswegen hat das Gezerre groteske Züge: Alle feilschen wie auf dem
Basar, aber jeder weiß, dass er am Ende eine Lösung nicht blockieren
darf, weil er dann schuld an der Banken-Katastrophe wäre. Brüssel
muss nun schnell entscheiden, ob es die WestLB-Pläne aus Deutschland
gutheißt, damit alle Beteiligten planen können. Und auch der
Steuerzahler muss erfahren, für wie viel er womöglich noch haften
muss. Dass es so oder so bitter wird, wird er früh genug merken. Dann
nämlich, wenn wegen der WestLB-Lasten Kita-Plätze nicht mehr
angeboten, die Studiengebühren doch wieder eingeführt werden oder es
an Geld für die Schulsanierung fehlt. Das Kapitel WestLB mag sich
seinem Ende nähern, aber die Folgen werden wir noch lange spüren.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.02.2011 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 349220
Anzahl Zeichen: 1641
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 208 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: WestLB: Es gab keine Alternative"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).