Mainzer Medienrechtskolloquium: VPRT-Präsident mahnt Debatte zur Zukunft der Rundfunk- und Medienre

Mainzer Medienrechtskolloquium: VPRT-Präsident mahnt Debatte zur Zukunft der Rundfunk- und Medienregulierung an / Fortentwicklung der Medienwelt erfordert Gestaltung einer neuen Medienordnung

ID: 349644
(ots) - Im Rahmen des gestrigen Medienrechtskolloquiums des
Mainzer Medieninstitutes anlässlich des 75. Geburtstages von Prof.
Dr. Hartmut Schiedermair hat der Präsident des Verbandes Privater
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, die
Herausforderungen, vor denen die Regulierung angesichts der
Fortentwicklung der Medienwelt steht, analysiert. Er zeigte zugleich
die wichtigsten Themenfelder auf, die durch eine neue Medienordnung
reguliert werden müssen.

Zu den Aufgaben, die gelöst werden müssten, gehörten die
Neudefinition eins Rundfunkbegriffs, die der konvergenten
Medienrealität gerecht wird, ebenso wie die Verbesserung des Schutzes
der Urheber und Eigentümer von Inhalten gegen Piraterieangriffe und
einer freien Verfügung Dritter über ihre Inhalte. Auch die
Ausgestaltung der Medienaufsicht sei entsprechend der neuen
Medienrealitäten zu reformieren.

Jürgen Doetz: "Bislang fehlt es noch an mutigen Ansätzen, die
Medienordnung grundlegend umzugestalten. Die Medienpolitik von Bund
und Ländern und die Marktteilnehmer sind aufgefordert, hier zügig in
eine ernsthafte Debatte einzutreten. Andernfalls wird die
Medienpolitik endgültig von der digitalen Marktrealität überholt und
ihre Gestaltungshoheit nicht mehr zurückgewinnen können. Leidtragende
werden die Medienunternehmen sein, die schon heute in der neuen
Medienwelt angekommen sind, aber immer noch mit einer Regulierung aus
der analogen Zeit leben müssen." Die fehlende Debatte zu diesem Thema
habe fatale Folgen für die klassischen Medienunternehmen, deren
Positionen gegenüber neuen Playern im Markt, wie großen Netz- und
Plattformbetreibern, und vor Rechtemissbrauch durch Dritte nicht mehr
angemessen geschützt seien.

Die überkommende und im Vergleich zu anderen Mediengattungen
besonders restriktive Regulierung privater Rundfunkangebote führe


zudem zu einer erheblichen zusätzlichen Benachteiligung dieser
Mediengattung.

Doetz betonte, dass die derzeitige Trennung der Zuständigkeiten
von Bund und Ländern und ganz grundsätzliche Annahmen der derzeitigen
Medienordnung nicht mehr zeitgemäß seien. So habe angesichts der
immer vielfältigeren Verbreitungswege die Regulierung nicht mehr die
Aufgabe, den Mangel knapper Kapazitäten zu verwalten, sondern vor
allem, chancengleiche Bedingungen beim Zugang zu Netzen und
Plattformen als Weg der Inhalte zum Nutzer zu definieren.

Die Netzbetreiber dürften nicht in die Rolle von Gatekeepern für
Inhalte kommen, sondern müssten zur Neutralität ihrer Netze bei der
Verbreitung von Inhalten verpflichtet werden.

"In diesem Thema geht es, genauso wie bei der Regulierung von
Plattformen, um nichts Geringeres als die künftige
Kommunikationsfreiheit im Internet", so Doetz.



Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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Datum: 16.02.2011 - 12:03 Uhr
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