Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm -- Röttgen: Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft
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Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm -- Röttgen: Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft
Mit dem Gesetz soll das geltende Lärmschutzrecht weiterentwickelt werden. Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird sichergestellt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine "schädliche Umwelteinwirkung" sind. Zudem dürfen bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenz- und -richtwerte wie sie beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht herangezogen werden. Diese können dem Toleranzgebot für Kinder nicht gerecht werden.
Flankierend beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung zu ändern. Ziel ist dabei, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zuzulassen, und zwar in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist. "Ich begrüße diese Änderung der Baunutzungsverordnung. Sie trägt dazu bei, dass der erforderliche Ausbau der Kinderbetreuung sehr erleichtert wird", betonte Röttgen.
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Datum: 16.02.2011 - 12:15 Uhr
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