Das Modell der Familienpflegezeit ist eine Mogelpackung

Das Modell der Familienpflegezeit ist eine Mogelpackung

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Das Modell der Familienpflegezeit ist eine Mogelpackung



(pressrelations) - Zur Ankuendigung der Ressortabstimmung von Bundesfamilienministerin Schroeder zur Einfuehrung einer Familienpflegezeit erklaert die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Das Problem der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch dieses Modell von Bundesfamilienministerin Schroeder nicht im Ansatz geloest werden. Die Einigkeit von Union und FDP besteht darin, mal wieder auf Freiwilligkeit von Unternehmen zu setzen.
Ob diese ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ueberhaupt die Moeglichkeit einer Familienpflegezeit eroeffnen, bleibt ihnen selbst ueberlassen.

Einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit soll es nicht geben, nun wird es ein "Foerdergesetz".

Gefoerdert werden die Versicherungsunternehmen. Denn der Abschluss einer Versicherung ist zwingend fuer die pflegenden Angehoerigen, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen.

Pflegenden Familienangehoerigen - in der Mehrheit sind dies Frauen - eine Reduktion der Arbeitszeit um die Haelfte fuer zwei Jahre anzubieten und dies bei Erhalt von 75 Prozent des Einkommens wird den meisten Situationen von Familien nicht gerecht. Weitere zwei Jahre soll dann Vollzeit bei ebenfalls 75 Prozent Lohn gearbeitet werden. Fuer pflegende Angehoerige kann dies nur bei entsprechenden Einkommen ueberhaupt eine Option sein.

Aus entsprechenden Untersuchungen ist bekannt, dass Pflegeerfordernisse durchschnittlich fuer acht Jahre bestehen; zwei Jahre familiaere "Teilzeitpflege" bedeuten keine wirkliche Hilfe fuer die pflegenden Angehoerigen.

Ueberlegungen zur partnerschaftlichen Aufteilung und zur erforderlichen Qualitaet von Pflege spielen bei Frau Schroeder keine Rolle ebenso wie der Ausbau der erforderlichen Infrastruktur. Pflege wird Familien unter der Schlagzeile Vereinbarkeit vordringlich zugewiesen.

Abgesichert werden aber die Arbeitgeber. Sie koennen eine Refinanzierung beim Bundesamt fuer Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Nach Ablauf der Pflegephase behaelt der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurueck.



Wirkliche Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sieht anders aus.


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Datum: 16.02.2011 - 20:15 Uhr
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