COMPUTERWOCHE bringt "Lexikon für das IT-Recht" heraus / Nachschlagewerk mit nützlichen Handlungsempfehlungen für IT-rechtliche Fragen
ID: 351117
Stolpersteine. Datenschutz- und Urheberrecht sind ebenso ein
Dauerthema wie Fragen nach dem Vertrags-, Lizenz- oder auch
Arbeitsrecht. Mit dem neuen "Lexikon für das IT-Recht" bietet die
COMPUTERWOCHE (www.computerwoche.de) jetzt einen umfassenden
Überblick über alle rechtsrelevanten IT-Themen - von A wie
Auftragsdatenverarbeitung bis Z wie Zweckübertragungsregel. Klar und
verständlich geschrieben ist das Nachschlagewerk ideal für alle jene
Praktiker, die sich erst einmal informieren wollen, bevor sie den
Anwalt zu Rate ziehen. Anhand vieler Beispiele kann sich der Leser
schnell ein Bild machen, außerdem bieten Checklisten sowie
Mustertexte weiterführende Unterstützung bei rechtlichen Problemen in
der IT-Welt. Das "Lexikon für das IT-Recht - Die wichtigsten
Praxisthemen von A bis Z für Sie im Überblick" hat 376 Seiten und
kostet 39,95 Euro. Es ist ab sofort im Buchhandel oder im Web-Shop
der COMPUTERWOCHE unter www.computerwoche.de/lexikon erhältlich. Das
Buch steht auch als PDF-Download für 19,95 Euro im Web-Shop der
COMPUTERWOCHE zur Verfügung.
Pressekontakt:
Margarita Pogorelova, Data Operations, IDG Business Media GmbH,
Tel. 089/360 86-171, E-Mail: mpogorelova@idgbusiness.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.02.2011 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 351117
Anzahl Zeichen: 1411
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 263 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"COMPUTERWOCHE bringt "Lexikon für das IT-Recht" heraus / Nachschlagewerk mit nützlichen Handlungsempfehlungen für IT-rechtliche Fragen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IDG-Computerwoche (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).