Bei Umstrukturierungen im Konzern kann die Grunderwerbsteuer zur Falle werden

Bei Umstrukturierungen im Konzern kann die Grunderwerbsteuer zur Falle werden

ID: 351380

Bei Umstrukturierungen im Konzern kann die Grunderwerbsteuer zur Falle werden



(pressrelations) - (Zürich/Frankfurt/M. den 18.02.2011) Innerhalb von vier Tagen für das gleiche Grundstück zwei Mal Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen, klingt nach Schildbürgerstreich. Doch selbst wenn diese Steuerpflicht von Rechtsvorgängen ausgelöst wird, welche die Umstrukturierung innerhalb einer Unternehmensgruppe betreffen, ist sie zulässig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klargestellt hat. "Grundbesitz kann bei einer Neugestaltung von Unternehmensgruppen zu einer teuren Falle werden", warnt Oliver Biernat, geschäftsführender Gesellschafter der Benefitax GmbH in Frankfurt.

Im konkreten Fall waren innerhalb einer Unternehmensgruppe Beteiligungen übertragen und kurz darauf an eine Holding veräußert worden. Zu den Beteiligungen gehörten Grundstücke. Das Finanzamt wertete beide Verträge, die zeitlich nur vier Tage auseinander lagen, als der Grunderwerbsteuer unterliegend und behielt damit bis zum BFH recht.

Die Richter stellten klar, dass Gegenstand der Besteuerung bei entsprechenden Rechtsgeschäften nicht die Übertragung der Anteile der Gesellschaft als solcher ist. Vielmehr löst die dadurch begründete eigenständige Zuordnung der Grundstücke, die der Gesellschaft gehören, die Steuerpflicht aus. Dem Ansinnen, die Umstrukturierung als einheitlichen Vorgang einzustufen, erteilten sie eine Absage (BFH vom 15.12.2010, Az.: II R 45/08). "Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer", erläutert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Biernat, "mit dieser Eigenschaft ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, nach der die Umstrukturierung zu einer Einheit zusammengefasst wird, steuersystematisch nicht vereinbar."

Entsprechend lehnten die Richter auch das Argument der Kläger ab, der geringe Zeitabstand zwischen der Anteilsvereinigung und der anschließenden Anteilsübertragung verhindere die zweimalige Steuerpflicht. Entscheidend sei vielmehr, dass in solchen Fällen der Grundbesitz der grundstücksbesitzenden Gesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich zweimal einem neuen Rechtsträger zuzuordnen sei, heißt es in dem Urteil.



"Die 2010 zur Erleichterung konzerninterner Umstrukturierungsmaßnahmen eingeführte Konzernklausel (§ 6a Grunderwerbsteuergesetz) hätte in diesem Fall ebenfalls nicht gegriffen, weil sie auf andere Umwandlungsarten wie Verschmelzung und Spaltung begrenzt ist," ergänzt Biernat, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist. Daher gilt: Unachtsamkeiten bei der Planung der Transaktionen können viel Geld kosten und qualifizierte Beratung tut Not.

Hinweis für die Redaktion:

Die Geneva Group International (GGI) ist eine der führenden internationalen Kooperationen unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 285 Mitgliedsfirmen mit gut 460 Büros und über 14.650 Mitarbeitern weltweit beraten über 155.000 Kunden. Im Jahr 2009 haben sie einen kumulierten Umsatz von 4,05 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Benefitax GmbH ist eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen betreut vor allem mittelständische Unternehmen, international tätige Konzerne sowie vermögende Privatpersonen. Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung setzt sie fachliche Schwerpunkte im internationalen Steuerrecht, bei der Untersuchung und Prävention von Wirtschaftskriminalität, der Unternehmensnachfolge, der Erbschaftssteuergestaltung, der Unternehmensbewertung und der Due Diligence.


Fachfragen beantwortet gerne:

Oliver Biernat
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht
Benefitax GmbH
Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Darmstädter Landstraße 125
D-60598 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69-25 62 27 60
Telefax: +49 (0) 69-25 62 27 611
E-Mail: o.biernat@benefitax.de
Internet: www.benefitax.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Regierung will Fernbuslinien freigeben ? ARCD fordert bessere Ausstattung mit moderner Sicherheitstechnik Kongress vereint prominent besetztes Podium aus Praktikern und Zukunftsforschern
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.02.2011 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 351380
Anzahl Zeichen: 4887

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 185 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bei Umstrukturierungen im Konzern kann die Grunderwerbsteuer zur Falle werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Geneva Group International (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Nutzung eines fehlerhaften Steuerbescheides birgt Risiken ...

(Zürich/Frankfurt, den 09. 09. 2013) Fehler des Finanzamtes dürfen zum eigenen Vorteil genutzt werden. Trotzt dieser vor Kurzem ergangenen Entscheidung ist Vorsicht angebracht. "Solange die Frist für die Festsetzungsverjährung nicht abgela ...

Alle Meldungen von Geneva Group International


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z