Öffnungsklausel entspricht Selbstmörderischem Verhalten der privaten Krankenversicherung
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Öffnungsklausel entspricht Selbstmörderischem Verhalten der privaten Krankenversicherung
Der Verband der privaten Krankenversicherung PKV klagt bereits seit längerer Zeit über erheblich ausgeweitete Belastungen und will Kostensteigerungen vermeiden. Deshalb will der PKV eine Öffnungsklausel durchsetzen, um von der gesetzlichen Gebührenordnung abweichen zu können. Mit den dann zu realisierenden Leistungs- und Honorarvereinbarungen versucht die PKV die Zukunft zu sichern. Nachweislich hat dies bei der GKV weder zu Qualitätssteigerungen noch zur Kostenminimierung geführt. Im Gegenteil: die Beiträge sind kontinuierlich gestiegen und werden das auch weiterhin.
Das Bundesministerium Gesundheit ist hier in einer Zwickmühle zwischen den Interessen der Bundesländer, deren Innenminister als Träger für die Beihilfe zur PKV der Beamten an Kosteneinsparungen interessiert sind und dem Widerstand der Ärzteschaft sowie dem Druck des PKV Verbandes.
Die Gebührenordnung Zahnärzte ist seit dem Jahr 1988 nicht mehr erhöht worden. Deshalb muss es auch im Interesse der Bürger, also der Versicherten und Patienten einen angemessenen Ausgleich für die Kostensteigerungen in einem Zeitraum von 23 Jahren geben. Sinkende Vergütung für die Zahnärzte und die Möglichkeit durch Selektivverträge die Preise für Behandlungen zu reduzieren würde letztlich zur Rationierung von Leistungen für die Patienten führen. Ferner besteht die Gefahr, dass viele Zahnarztpraxen schließen und sich die Versorgung für die gesamte Bevölkerung verschlechtert.
Eine Studie des MLP Instituts zusammen mit dem Institut Allensbach stellt fest, dass ca. 80% der Ärzte die Therapiefreiheit durch eine Öffnungsklausel bedroht sehen. Die Bevölkerung sieht zu 85% zusätzliche finanzielle Belastungen und gleichzeitig die Gefahr von Leistungseinschränkungen. Hinzu kommt die Einschränkung der freien Arztwahl durch Selektivverträge.
Der Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V., Wolfram-Arnim Candidus, fordert, die PKV solle von dem Vorhaben der Öffnungsklausel Abstand nehmen. Die Versorgungsqualität muss erhalten bleiben und erstrecht die Gefahr der Gleichschaltung der PKV mit den Leistungen der GKV vermieden werden. Sonst würde sich die PKV selbst in Frage stellen.
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Datum: 18.02.2011 - 17:15 Uhr
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