Sicherheit in den Flughafen-Terminals muss gewährleistet bleiben
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Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil zu
Demonstrationen in Flughafen-Terminals für Klarheit in einer
wichtigen Rechtsfrage gesorgt hat. "Für den Flughafen ist es
entscheidend, dass nunmehr klare Regeln gelten, die sowohl die
Sicherheit als auch einen für die Fluggäste reibungslosen Betrieb
weiterhin gewährleisten", sagte Dr. Stefan Schulte,
Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, am Dienstag in Karlsruhe.
Seinen Angaben zufolge werden die Terminals von bis zu 180.000
Passagieren täglich frequentiert. Hinzu kommen die Beschäftigten des
Flughafens und der Airlines sowie Abholer von Fluggästen. "Ihre
Sicherheit und letztlich auch die von Demonstranten muss
gewährleistet sein", hob Schulte hervor.
Das Urteil bedeute nicht, dass von jetzt an unbegrenzt
Demonstrationen in den Terminals stattfinden können. Wie bei jeder
anzumeldenden Demonstration sind bei der Beurteilung einer Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Besonderheiten der
Flughafen-Terminals zu berücksichtigen. Dabei muss gewährleistet
sein, dass die Terminals bei konkreten Gefahren jederzeit evakuiert
werden können. Auch sind im Falle von konkreten Terrorwarnungen durch
die Behörden Demonstrationen in den Terminals kaum vorstellbar.
Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben, Abfertigungsschalter
und Gates jederzeit zugänglich sein.
Druckfähiges Bildmaterial zum Flughafen Frankfurt und zur Fraport
AG steht im Internet unter www.fraport.de, Menüpunkt "Presse",
Unterpunkt "Bildarchiv" kostenlos zum Download zur Verfügung.
Unter http://fraport.cms-gomex.com bieten wir für
Fernsehredaktionen außerdem kostenloses Footage-Material zum Download
an.
Pressekontakt:
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Datum: 22.02.2011 - 10:59 Uhr
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