Konzern stoppt Abrechnung für telomax
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Konzern stoppt Abrechnung für telomax
- Zahlreiche Kundenbeschwerden über zweifelhaften Anbieter
Die Deutsche Telekom hat beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter telomax erwirkt. Das Unternehmen kann gegen diese Verfügung noch Rechtsmittel einlegen. Hintergrund des Rechtsstreits sind zahlreiche Beschwerden von Kunden, die Forderungen von telomax auf ihrer Telefonrechnung nicht nachvollziehen konnten. Die Telekom wird den Abrechnungsvertrag (Fakturierung und Inkasso) mit telomax fristlos kündigen. Telekom-Kunden erhalten damit keine weiteren Forderungen dieses Unternehmens mehr auf ihrer Telefonrechnung.
Die Telekom ist vertraglich verpflichtet, Leistungen Dritter über ihre Telefonrechnungen abzurechnen. Basis dafür ist das Telekommunikationsgesetz. "Wir dulden aber keine Geschäftsmodelle, bei denen sich Kunden über unsere Rechnung betrogen fühlen", betont Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom. Der Konzern kann Leistungen Dritter nicht prüfen. Es gibt dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Aufgrund der Vielzahl von Kundenbeschwerden hatte die Telekom telomax aber bereits im vergangenen Jahr abgemahnt. Nachdem Kunden inzwischen eidesstattlich versichert haben, keinen Vertrag mit telomax eingegangen zu sein, konnte die Telekom eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen und hat somit eine Grundlage, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Dezember ein so genanntes Fakturierungsverbot für Leistungen von telomax erlassen - dieses bezog sich allerdings nur auf bestimmte Artikelleistungsnummern, die telomax damals für die Abrechnung ihrer Leistungen genutzt hatte. telomax änderte daraufhin einfach die Artikelleistungsnummern und ließ die gleichen Leistungen weiterhin abrechnen. Ein weiteres Fakturierungsverbot der Bundesnetzagentur vom 11. Februar 2011 ist nun deutlich weitreichender gefasst.
Um ihre Kunden vollumfänglich davor zu schützen, dass telomax erneut höchst umstrittene Forderungen über ihre Telefonrechnung abrechnen lässt, hat sich die Deutsche Telekom zur fristlosen Kündigung des Abrechnungsvertrags entschlossen.
Lösung im Mobilfunk
Auch im Mobilfunk setzt sich die Deutsche Telekom für mehr Verbraucherschutz ein. Der Konzern hatte die Diensteanbieter bereits im vergangenen Jahr vertraglich verpflichtet, die Kunden auch im mobilen Internet über die Konditionen von so genannten Mehrwertdiensten transparent zu informieren. Bei Abonnements muss eine zweifache aktive Zustimmung des Kunden erfolgen - so wird verhindert, dass Nutzer etwa nur durch einen einfachen Klick auf ein Werbebanner Dienstleistungen kaufen. Halten sich Diensteanbieter nicht an diese Vereinbarung, kann die Telekom den Abrechnungsvertrag kündigen.
Zusätzlich wird der Konzern in den kommenden Monaten eine Plattform einführen, über die die Diensteanbieter den Bestellprozess einheitlich und für die Kunden transparent abwickeln müssen. Die deutschen Mobilfunkbetreiber hatten dafür eine gemeinsame Initiative gestartet. Van Damme: "Durch das Verhalten einzelner schwarzer Schafe darf nicht eine ganze Branche in Verruf geraten. Dem schieben wir einen Riegel vor."
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Datum: 22.02.2011 - 19:01 Uhr
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