Normenkontrollklage gegen Hartz-IV-Kompromiss einreichen
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Normenkontrollklage gegen Hartz-IV-Kompromiss einreichen
Der Hartz-IV-Kompromiss ist verfassungswidrig. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden offen missachtet. In den Verhandlungen wurde geschachert und gefälscht, bis das gewünschte Ergebnis herauskam. Es muss jetzt darum gehen, dieses Schandgesetz schnell wieder dorthin zu bringen, wo es hingehört. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die neuen Regelsätze verfassungskonform sind. Nach unserer Überzeugung sind sie es nicht, weil dieselbe Zahlengrundlage und die alten Tricks angewendet wurden. Diese Entscheidung sollte nicht wieder fünf Jahre in Anspruch nehmen. Deshalb wäre eine Normenkontrollklage der beste und schnellste Weg. Dafür brauchen wir ein Viertel der Abgeordneten. Wir wollen diesen Weg gehen. Ich rufe alle Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen auf, gemeinsam mit uns eine solche Normenkontrollklage einzureichen. Nach dieser unwürdigen Hinterzimmerkungelei sollte nun das Verfassungsgericht das Wort haben.
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Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
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Datum: 23.02.2011 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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