LG Essen: Prospektübergabe an Lebensgefährtin-/gefährten reicht nicht aus
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Entscheidung des LG Essen, hatte die dort beklagte Anlageberatungsgesellschaft behauptet, der Lebensgefährtin des Anlegers sei zu einer früheren Zeichnung das Emissionsprospekt übergeben worden, sei demzufolge der Anleger zeitlich vor seiner Zeichnungsentscheidung in der Lage gewesen, dieses Emissionsprospekt durchzulesen.
„Diese Argumentation ließ das LG Essen nicht gelten, hätte nach dortiger Rechtsauffassung der Anleger eines nur ihm zugedachten Emissionsprospekts bedurft, um sich über die Chancen wie auch über die Risiken aus einer beworbenen Kapitalanlage zu informieren“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zugleich darauf hinweist, dass selbst die Unterzeichnung des Hinweises um den Erhalt des Emissionsprospekts nichts darüber aussagen kann, ob der Anleger die ihm aus einer Beteiligung resultierenden Risiken tatsächlich aus dem Emissionsprospekt hatte herauslesen können.
Frau Bettina Wittmann weiter: „Nach der Rechtsprechung des BGH kann nämlich nur ein rechtzeitig vor Zeichnung überlassener Emissionsprospekt einen Anleger über die Chancen und Risiken informieren, bei nicht rechtzeitiger Überlassung des Fondsprospekt der Anlageberater verpflichtet ist, das von ihm beworbene Anlagemodell hinsichtlich aller Chancen, aber auch hinsichtlich aller Risiken seinem Anleger gegenüber darzustellen“.
Die Entscheidung des LG Essen ist zu beziehen unter dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (info@schutzverein.org oder www.schutzverein.org). Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist zudem darauf hin, dass der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. jedem interessierten Anleger eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche zukommen lassen kann.
Weitere Informationen unter info@schutzverein.org.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 25.02.2011 - 10:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 355710
Anzahl Zeichen: 2659
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.02.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 455 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LG Essen: Prospektübergabe an Lebensgefährtin-/gefährten reicht nicht aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dass viele, mitunter als Altersvorsorgeoption empfohlene Schiffsfondsbeteiligungen kurz vor dem Kollaps stehen, ist bekannt. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist aktuell auf einen Beschluss des 5. Zivilsenats des OLG München hin, wonach nach dortiger Rechtsauffassung ein Anlege
Accessio AG – Hoffnung für geschädigte Anleger durch eine Entscheidung des OLG München ...
Der 5. Zivilsenat des OLG München hat per Endurteil vom 10.07.2012 die DAB Bank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil nach dortiger Auffassung der DAB Bank AG das Fehlverhalten unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zuzurechnen sei. Dies berichtet der Schutzverein für
FHH Fonds Nr. 17 "MS Aquitania" GmbH & Co. Container KG - Anleger sollen wieder zahlen ...
Die Schiffsfondsgesellschaft mit der Bezeichnung „FHH Fonds Nr. 17 „MS Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG“ verlangt von ihren Anlegern zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts wieder Kapital. So sollen die Anleger dem Fonds 15% ihres Anlagebetrages als Sanierungskapital zur Verfü
Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
GFE Group: Was geschädigten Investoren hilft und was nicht ...
Bei der Lektüre diverser Presseartikel kann man sehr gut beobachten, wie interessierte Kreise derzeit um die öffentliche Meinungshoheit kämpfen. Die markige Aussage, „diese Depesche richtet sich an alle, denen die Wahrheit etwas bedeutet“, steht auf der ersten Seite eines größeren Konvolute
Verliebt, verlobt,… Sechs Irrtümer über das Leben ohne Trauschein ...
Wenn wir uns trennen, kann ich Unterhalt verlangen! Ein wichtiger Unterschied von Paaren ohne Trauschein gegenüber Ehepaaren ist, dass bei Trennung kein Unterhaltsanspruch besteht. Ist das Paar nicht verheiratet, bestehen Unterhaltspflichten nur, wenn einer der Partner ein gemeinsames Kind betreut
Aktuelle BGH-Urteile zum „Schrottimmobilienvertrieb“ ...
Seriösen Schätzungen zufolge fielen zwischen 300.000 und 1,0 Mio. Menschen in Deutschland, vor allem seit Beginn der 90-iger Jahre des letzten Jahrhunderts, Immobilienkäufen zum Opfer, deren Renditen in der Folgezeit weit hinter den versprochenen Erwartungen zurückblieben – den sogenannten „
Juragent – Auch Kammergericht Berlin entscheidet in Sachen „Garantieausschüttung“ zu Gunsten der Anleger ...
Mit dem nun vorliegenden Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.11.2010 dürfte nunmehr auch die letzte gerichtliche Hürde für die Anleger der diversen Juragent Fonds genommen worden sein, um die ihnen zustehenden Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen für die Jahre 2008




