SPD verhindert bei Hartz-IV-Reform Diskriminierung von Arbeitslosen im Sport und Ehrenamt

SPD verhindert bei Hartz-IV-Reform Diskriminierung von Arbeitslosen im Sport und Ehrenamt

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SPD verhindert bei Hartz-IV-Reform Diskriminierung von Arbeitslosen im Sport und Ehrenamt



(pressrelations) - Anlaesslich der heutigen Schlussabstimmung ueber die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zur Hartz-IV-Reform erklaeren der sportpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster und die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft buergerschaftliches Engagement Ute Kumpf:

Gute Nachrichten fuer alle ehrenamtlich Engagierten, die Arbeitslosengeld II beziehen. Auf Druck der SPD koennen sie auch in Zukunft bis zu 175 Euro Aufwandentschaedigung im Monat erhalten und muessen sich dies nicht auf das Arbeitslosengeld anrechnen lassen.

Im urspruenglichen Entwurf der Arbeitsmininisterin von der Leyen war vorgesehen, dass diese Bezuege voll auf den Arbeitslosengeld-II-Satz angerechnet werden. Dies haette bedeutet, dass Arbeitslose, die sich zum Beispiel im Sportverein als Uebungsleiter ehrenamtlich engagieren, erhebliche Einbussen haetten hinnehmen muessen. Letztlich haetten die Plaene der Bundesregierung dazu gefuehrt, dass es Formen des "buergerschaftlichen Engagements erster und zweiter Klasse" gaebe. Die SPD konnte dies in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses abwenden - zum Wohle des Sports und aller ehrenamtlich aktiven Arbeitslosen.

Wer arbeitet und Steuern bezahlt, kann jaehrlich 2.100 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben erhalten. Das macht die Menschen nicht reich aber die Menschen erwarten, dass buergerschaftliches Engagement auch gefoerdert wird und dabei gleiches Recht fuer alle gilt.


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Datum: 25.02.2011 - 14:15 Uhr
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