Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Unisex-Tarifen bei Versicherungen
ID: 358605
EU-Justiz entscheidet. Zuletzt untersagte der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte deutschen Richtern, Straftäter nachträglich in
Sicherungsverwahrung zu schicken. Nun verbietet der Europäische
Gerichtshof Versicherungen, zwischen Männern und Frauen zu
unterscheiden - ein schwerer Eingriff in die unternehmerische
Freiheit. Denn natürlich müssen Versicherer die Gestaltung einer
Police vom Risiko abhängig machen dürfen. Die Feuerversicherung eines
reetgedeckten Hauses ist zwangsläufig teurer als die eines Hauses mit
Ziegeldach. Und Pferdebesitzer zahlen mehr für die Haftpflicht als
Hundehalter. Niemand würde aber deshalb von einer Diskriminierung der
Pferdehalter sprechen. Die ganze Tragweite des Luxemburger Urteils
ist noch gar nicht absehbar. Klar ist aber: Verlierer sind, je nach
Versicherung, Männer und Frauen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.03.2011 - 20:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 358605
Anzahl Zeichen: 1109
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 183 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Unisex-Tarifen bei Versicherungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).