München Fonds III KG

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ID: 359170

Vertriebsgesellschaft gibt Anwaltsempfehlungen ab – Was Anleger hierbei beachten sollten!



(firmenpresse) - München, den 02.03.2011 - Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, stehen bei der München-Fonds III KG sowohl Ausschüttungen, als auch die Rückzahlungen der bereits fälligen Einlagen gegenüber den Anlegern aus.
Die ohnehin bereits stark verunsicherten Anleger des München-Fonds erhalten in letzter Zeit von der Vertriebsgesellschaft und/oder ihren Anlageberatern verstärkt Empfehlungen zur Anwaltswahl.

In einem Schreiben der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vorliegenden Schreiben der Vertriebsgesellschaft vom 24.02.2004 wird den Anlegern suggeriert, es gäbe eine „richtige“ Rechtsanwaltskanzlei für ihre Anliegen. So heißt es in dem Schreiben des Vertriebs:

Die Kanzlei XY wird Sie rechtlich vertreten. (…) Über die Konditionen können Sie sich gegebenenfalls direkt bei Rechtsanwalt XY informieren.“

Aus den Empfehlungen geht jedoch nicht hervor, ob der empfohlene Anwalt mit dem Vertriebsgesellschaft und damit einem potentiellen Haftungsgegner des Anlegers bereits in einem Mandatsverhältnis steht.

Sollte dies der Fall sein, kann der Anwalt die Ansprüche für den Anleger nicht mehr gegenüber dem Anlageberater geltend machen. Ein entscheidender Nachteil für die Anleger!

Anleger sollten daher bei Kontaktaufnahme mit dem von der Vertriebsgesellschaft empfohlenen Rechtsanwalt unbedingt nachfragen, ob dieser mit dem Anlageberater und/oder der Vertriebsgesellschaft in einem Vertragsverhältnis steht.

Weiter sollte sich der Anleger vom Rechtsanwalt schriftlich bestätigen lassen, dass dieser auch die Ansprüche gegen den Berater und der Vertriebsgesellschaft prüfen und ggf. auch durchsetzen kann.

Generell gilt: Kann der Ihnen empfohlene Anwalt nicht gegen jeden erfolgversprechenden Gegner vorgehen oder will er gerade gegen denjenigen, der den Anwalt empfohlen hat, nicht vorgehen, ist Vorsicht geboten!

Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt nämlich in der Regel keinen Anwaltswechsel und kein zweites Verfahren, um später in einem Folgeverfahren gegen die Berater vorzugehen!



Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfehlt allen betroffenen Anlegern die Einholung rechtlicher Beratung. Es sollte gleich ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der gegen jeden denkbaren Gegner ohne irgendwelche Einschränkungen vorgehen kann und wird.

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



Leseranfragen:

CLLB Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Alexander Kainz
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Alexander Kainz
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 02.03.2011 - 13:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Alexander Kainz
Stadt:

München


Telefon: 089/552 999 50

Kategorie:

Wahlen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.03.2011

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