Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes auf Recyclinghof in Berlin
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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes auf Recyclinghof in Berlin
Der geständige Angeklagte wurde durch das Landgericht Berlin wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 21. Februar 2011 ? 5 StR 27/11
Landgericht Berlin ? (540) 1 Kap JS 78/10 Ks (7/10) ? Urteil vom 16. Septem-ber 2010
Karlsruhe, den 2. März 2011
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Datum: 02.03.2011 - 22:45 Uhr
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