Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG): Bundesverfassungsgericht verkennt betriebswirtschaftliche Auswirkungen des BauFordSiG
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Bundesverfassungsgericht sich bei seiner Verhältnismäßigkeitsprüfung
nicht fundierter mit den betriebswirtschaftlichen und praktischen
Auswirkungen des Bauforderungssicherungsgesetzes auseinander gesetzt
hat. Im Ergebnis gibt es den Bauunternehmen Steine statt Brot". Mit
diesen Worten kommentierte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer
des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, heute in Berlin den
gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur
derzeitigen Verfassungsgemäßheit des Bauforderungssicherungsgesetzes
(BauFordSiG).
Wie das Gericht richtig ausführe, schränke das Gesetz die
wirtschaftliche Handlungsfreiheit und die Liquidität von
Bauunternehmen massiv ein. Damit einhergehend entstünden erhebliche
Kreditschwierigkeiten, da Baugeld nicht zur Absicherung von Krediten
verwendet werden könne. In der Folge erhöhe sich die
Insolvenzanfälligkeit gesunder Bauunternehmen erheblich, so Knipper
weiter.
Ein solch schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit der
Bauunternehmen sei angesichts einer Insolvenzquote von zuletzt nur
noch 1,5 % im gesamten Baugewerbe nicht mehr verhältnismäßig, zumal
auch die absolute Zahl der Insolvenzen seit 2003 rückläufig sei. "Wie
kann es sein, dass 98,5 % der Bauunternehmen bei Einhaltung des
Gesetzes so stark in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit
eingeschränkt werden, dass sie einer Insolvenzgefährdung ausgesetzt
sind und andere Branchen nicht?", fragt Knipper.
Im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht viele
grundrechtlich relevante Fragen, z. B. auch die Vereinbarkeit mit dem
Insolvenzrecht und die objektive Unanwendbarkeit des Gesetzes, nicht
geprüft habe, setze der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie nun
alles daran, eine erneute Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zu
erwirken. Zudem appelliert Knipper an die Gesetzgebungsorgane, das
derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des
Bauforderungssicherungsgesetzes aufgrund der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts nicht zu stoppen, sondern zügig
praxistaugliche Regelungsvorschläge vorzulegen. Knipper: "Kein
Unternehmen - ob groß oder klein - ist in der Lage, dieses Gesetz
umzusetzen. Gesetze müssen anwendbar sein."
Entscheidung des BVerfG vom 27. Januar 2011
- Az.: 1 BvR 3222/09.
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Datum: 04.03.2011 - 15:54 Uhr
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