Nulltoleranz für gentechnische Verschmutzung bei Saatgut beibehalten - Landesregierung muss sich im Bundesrat für Reinheitsgebot einsetzen
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Nulltoleranz für gentechnische Verschmutzung bei Saatgut beibehalten - Landesregierung muss sich im Bundesrat für Reinheitsgebot einsetzen
Erst vor kurzem sei im Agrarausschuss des Bundesrates ein Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Baden-Württemberg angenommen worden, nachdem die nach EU-Recht geltende strikte Reinhaltung von herkömmlichem Saatgut durch technische Vorschriften gekippt werden soll. Nordrhein-Westfalen und das Saarland hätten gegen den Antrag gestimmt, Hessen habe sich enthalten. In der nächsten Sitzung des Bundesrates solle über den Antrag im Plenum abgestimmt werden.
"Ministerin Puttrich erzählt öffentlich scheinbar etwas anderes als sie dann tut, wenn es um den konkreten Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft geht", kritisiert Daniel May. "Erst im Oktober 2010 hat Frau Puttrich eine Erklärung abgegeben, in der sie sagt, dass für die Landesregierung die Nulltoleranz bei Saatgut gilt. Ich frage mich: Warum hat sie sich dann im Ausschuss des Bundesrates enthalten und nicht klar Stellung für die Beibehaltung des Reinheitsgebot bezogen?"
Saatgut sei die Basis der gesamten Ernährungskette und stehe am Anfang der Lebensmittelproduktion. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass durch die Verunreinigung von Saatgut die Gentechnik durch die Hintertür eingeführt werde. "Dadurch würde die gentechnikfreie Landwirtschaft untergraben und damit ein Anliegen der Bevölkerung, die mehrheitlich Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnt. Die Pflicht, Saatgut frei von gentechnischen Verschmutzungen zu halten, darf auf keinen Fall den Interessen der Agrogentechnikindustrie geopfert werden", sagt Daniel May.
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Datum: 04.03.2011 - 19:00 Uhr
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