Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrente Verfassungsgemäß

Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrente Verfassungsgemäß

ID: 361893

Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrente Verfassungsgemäß



(pressrelations) - Wer vor dem 63. Lebensjahr eine gesetzliche Ewerbsminderungsrente bezieht, muss Rentenkürzungen (Rentenabschläge) in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor Vollendung des 63. Lebensjahres bedeutet das einen Abschlag von 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens einen Abschlag von 10,8 Prozent.

Dieser Rentenabschlag ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das stellte das Bundesverfassungsgericht jüngst in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 fest und wies zwei diesbezügliche Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist mit diesem Rentenabschlag weder ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum noch ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Benachteiligungsverbot verbunden.

Wie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mitteilt, ist die vorliegende Entscheidung auch für die Alterssicherung der Landwirte von großer Bedeutung. Denn dort gibt es eine vergleichbare Kürzungsregelung, die ebenfalls zu einem Rentenabschlag bei den Erwerbsminderungsrenten führen kann. Auch gegen diese Kürzungsregelung ist seit kurzem eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Der Spitzenverband erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht auch in diesem Beschwerdeverfahren die Verfassungsmäßigkeit der Regelung feststellen wird.


Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
- Pressestelle -
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
Tel.: 0561 9359-241
Fax: 0561 928303-241
E-Mail: presse1@SpV.lsv.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Aufgezeichnetes Bildmaterial bei Ermittlungsbehörden Jecke Globalisierungskritiker bei Kölner Rosenmontagszug
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.03.2011 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 361893
Anzahl Zeichen: 1784

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 271 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrente Verfassungsgemäß"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Fahrsicherheitstraining für Landwirte ...

Ein bundesweit einzigartiges Fahrtraining, speziell für Landwirte, bietet ab Frühjahr 2012 das ADAC-Fahrsicherheitszentrum Rhein-Main in Gründau an. Das Konzept für dieses Training entstand in enger Kooperation mit der landwirtschaftlichen Beru ...

Alle Meldungen von Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z