WAZ: Notbremse für Zocker
- Kommentar von Matthias Korfmann
ID: 362124
denn da plötzlich los? Die Politik, vor allem das
Bundeswirtschaftsministerium, hat sich jahrelang von der
Spielautomaten-Industrie hätscheln und einlullen lassen. Sie haben
die Wünsche dieser Branche abgenickt, und die Daddelbuden in unsere
Innenstädte gelassen. Und danach: noch mehr Automaten, noch
schnellere Spiele, noch mehr Reibach. Automatenhersteller haben eine
Lobby, kranke Spieler bisher nicht. Auf einmal ziehen die Länder doch
noch die Notbremse. Halbherzig zwar, aber immerhin. Automatenspiel
ist in Deutschland ein WahnsinnsGeschäft. Nicht nur
Spielhallenbetreiber gewinnen dabei, sondern auch die Städte. Allein
in Dortmund verzockten die Spieler letztes Jahr 37 Millionen Euro.
Vier Jahre zuvor waren es "nur" 25 Millionen. Dieses Gewerbe kennt
also keine Krise. Im Gegenteil: Je schlechter es den Leuten geht,
desto intensiver träumen sie vom Glück. Auf einmal scheinen es die
Länder doch ernster zu nehmen mit dem Schutz der Zocker. Wäre die
Politik konsequent, dann müssten weitere Schritte folgen: Weg mit den
Daddelkisten aus Restaurants, Tankstellen und Einkaufszentren. Her
mit der Möglichkeit, süchtige und suchtgefährdete Spieler zu sperren.
Höhere Strafen für Spielhallenbetreiber, die Jugendliche und Süchtige
an die Automaten lassen.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:





von Annette Ludwig">
Datum: 07.03.2011 - 18:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 362124
Anzahl Zeichen: 1630
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 157 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Notbremse für Zocker
- Kommentar von Matthias Korfmann"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).