Die Prüfung von Kanal-Absperrblasen ist Pflicht. Ohne WENN und ABER.

Die Prüfung von Kanal-Absperrblasen ist Pflicht. Ohne WENN und ABER.

ID: 362574

Wer seine Kanalprüf- und Absperrblasen nicht regelmäßig prüft, macht sich strafbar. Verfügen sie in Ihrem Unternehmenüber die entsprechende Technik, um die Prüfung Ihrer Kanalprüf- und Absperrblasen nach den gesetzlich geforderten Richtlinien durchzuführen? Nutzen sie ein Kontrollsystem, um sich vor der Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Prüfintervallen zu schützten?Geben Sie deshalb dieÜberprüfung Ihrer Kanalprüf- und Absperrblasen in die Hand der Experten von städtler + beck .



Die Prüfung von Kanal-Absperrblasen ist Pflicht. Ohne WENN und ABER.Die Prüfung von Kanal-Absperrblasen ist Pflicht. Ohne WENN und ABER.

(firmenpresse) - Kanalprüf- und Absperrblasen müssen einen enormen Betriebsdruck aushalten. Beim Einsatz dieser Arbeitsmittel hat die Sicherheit der Mitarbeiter daher einen besonders hohen Stellenwert und muss durch eine regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitsmittel sichergestellt sein. So steht es im Arbeitsschutzgesetz (§ 4) und in der Betriebsmittel-Sicherheitsverordnung (§ 3, Abs. 3 und § 10). Eine Missachtung dieser Vorschriften gefährdet nicht nur Menschenleben. Sie ist auch mit empfindlichen Haftstrafen verbunden.

Diese Überprüfung der Kanal-Absperrtechnik muss nicht nur in genau definierten Zeitabständen vorgenommen werden. Sie darf auch ausschließlich durch befähigtes Personal erfolgen. Und sie muss lückenlos dokumentiert werden. Eine anspruchsvolle Aufgabe, der viele Fachbetriebe nicht gewachsen sind, weil sie weder das notwendige Know-how/Materialkenntnisse, noch die entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter haben.

Das Traditionsunternehmen städtler + beck aus Speyer bietet daher die unverzichtbare Überprüfung von Kanalprüf- und Absperrblasen - von nahezu allen Herstellern - als Serviceleistung aus Expertenhand an. Dafür steht ein speziell geschultes Team zur Verfügung, das den Zustand der Armaturen, die Dichtheit der Absperrblasen und die Dehnfähigkeit des Gummigewebes nach dem umfassenden Regelwerk des DVGW gem. Arbeitssicherheitsgesetz, Betr. Sich. V., den einschlägigen UUVen und BGR 500, 236, usw. überprüft, eine lückenlose und rechtsverbindliche Dokumentation des gesamten Prüfvorgangs liefert und auf Wunsch die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle überwacht und somit garantiert.

Als Mitglied in den führenden Fachverbänden DVGW, DWA, FIGAWA, VDRK und IKT ist das Team von städtler + beck immer auf dem aktuellen Stand in Sachen Sicherheit und Technik und bietet als anerkannter Schulungsträger für die Erlangung der Sachkunde zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG/NRW, Anwendern, Technikern und Selbständigen die Möglichkeit, bei etablierten Seminaren mit hochkarätigen Referenten die gesetzlich erforderlichen Fachkenntnisse auch zur Überprüfung von Kanalprüf- und Absperrblasen zu erwerben.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als Traditionsunternehmen bietet Ihnen städtler + beck ein ebenso umfassendes wie bewährtes Angebot an Standard-Produkten und Spezialdienstleistungen rund um den Rohrleitungsbau, die Prüf- und Absperrtechnik, und deren Wartung, Reparatur und Neuentwicklung.

Individualität und Flexibilität auf der Basis ausgereifter Technik und praxiserprobter Anwendungen, das ist die Kernkompetenz von städtler + beck. So sind viele innovative Entwicklungen von städtler + beck in Zusammenarbeit mit Versorgungsbetrieben und Anwendern aus der Praxis entstanden.

Foto: städtler + beck GmbH



PresseKontakt / Agentur:

Heidi Büro für Werbung, Christian Roth
Christian Roth
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76863
Herxheim
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.03.2011 - 12:15 Uhr
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Telefon: Tel. 06232.3189-0

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