Keine Halterhaftung gegenüber Haftpflichtversicherung
In dem Verfahren Az.: VI ZR 288/09 hatte der BGH über die Klage einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen die Halterin eines bei ihr versicherten Leasingfahrzeugs zu entscheiden. Mit seinem Urteil vom 07.12.2010 hob es die Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Beklagte zu einer Haftung in Höhe von 50 Prozent der regulierten Kosten verurteilt hatte, auf.
Nach Ansicht des Gerichts besteht zwischen den Parteien kein Gesamtschuldverhältnis. Dieses könne sich allenfalls aus der Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ergeben, wenn durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Schaden an einer Sache entstanden sei. Unter einer Sache im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG sei aber nur eine vom Fahrzeug verschiedene Sache zu sehen. Die Halterhaftung aus § 7 Abs. 1 StVG erstrecke sich also nicht auf das von ihm selbst gehaltene Fahrzeug. Da aufgrund des nicht mehr aufklärbaren Unfallhergangs auch kein Verschulden der Beklagten vorliege, gebe es keine rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme durch die Haftpflichtversicherung, so dass die Klage abzuweisen war.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wir bieten Ihnen fundierte und umfassende rechtliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in folgenden Rechtsgebieten:
* Arbeitsrecht
* Recht der Informationstechnologie
* Gewerblicher Rechtsschutz
* Erbrecht
* Baurecht
* Mietrecht
* Handels- und Gesellschaftsrecht
* Verkehrsrecht
* Zwangsvollstreckungsrecht
* Haftungsrecht der Rechtsanwälte
* Jagdrecht
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
rechtsanwalt Philipp Spoth
Mahlgasse 15
53721 Siegburg
02241/ 958 99 39
www.sbr-rechtsanwaelte.de
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
rechtsanwalt Philipp Spoth
Mahlgasse 15
53721 Siegburg
02241/ 958 99 39
www.sbr-rechtsanwaelte.de
Datum: 15.03.2011 - 17:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 367392
Anzahl Zeichen: 1487
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Spoth
Stadt:
Siegburg
Telefon: 02241/ 958 99 39
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 369 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Halterhaftung gegenüber Haftpflichtversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit seinem Urteil vom 06. August 2008 (Aktenzeichen: XII ZR 67/06) hat der BGH entschieden, dass die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages zulässig ist. Entsprechend der Regelung des § 142 Abs. 1 BGB wirke die A
Neue Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ...
Die Klägerin war in der Zeit vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2008 bei dem Beklagten aufgrund eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages als Lehrerin beschäftigt. Da sie während ihres Studiums dort vom 01.11.1999 bis zum 31.01.2000 schon einmal als studentische Hilfskraft beschäftigt war, beant
Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung “aus allen Gründen” ...
In dem Fall war nach dem Tod des längstlebenden Elternteils die gesetzliche Erbfolge zugunsten der drei Kinder eingetreten. Eines der Kinder schlug die Erbschaft jedoch “aus jedem Berufungsgrund” aus, erklärte anschließend jedoch die Anfechtung dieser Ausschlagungserklärung. Er sei fälschli
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
Südfinanz Holding AG – Teil 6 – Südfinanz Holding AG verteidigt sich vor Gericht – CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klagen ein ...
München, 15. März 2011 – Das Unternehmen Südfinanz Holding AG gab im Jahr 2008 Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2015 und einer Verzinsung in Höhe von 9,00 % p.a. heraus. Insgesamt sollten Teilschuldverschreibungen i.H.v. € 25 Millionen Euro, aufgeteilt in 250 Tausend Stück m
Turbulenzen bei Life Trust Beteiligung – Große Verunsicherung bei den Anlegern ...
Unangenehme Nachrichten flatterten Anleger der Life Trust Beteiligung Ende Januar 2011 per Post ins Haus: Die US-Bank Wells Fargo droht damit die Lebensversicherungspolicen der Life Trust – Fonds zu verwerten, welche als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt wurden, den der Life Trust Asset
Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof begrenzt Ankündigungspflichten des Vermieters ...
München – März 2011. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs präzisiert Auer Witte Thiel zufolge mit einer aktuellen Entscheidung die Folgen der unterlassenen Ankündigungspflichten der Vermieters. Mieter sind demnach auch dann zur Zahlung von Mieterhöhungen verpflichtet, wenn zuvor ke
§ 97a II UrhG - Die sog. ...
Mit Beschluss vom 03.03.2011 entschied das Landgericht Berlin (Az.: 16 O 433/10) über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. In diesem Rahmen wurden die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Klage geprüft. Die Klägerin macht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend. Der Beklagten wur




