Entwurf zur Personenbefoerderungsgesetz-Novelle ist nicht rechtssicher

Entwurf zur Personenbefoerderungsgesetz-Novelle ist nicht rechtssicher

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Entwurf zur Personenbefoerderungsgesetz-Novelle ist nicht rechtssicher



(pressrelations) - Anlaesslich des gestrigen SPD-Fachgespraeches zur Novelle des Personenbefoerderungsgesetzes erklaeren der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Soeren Bartol:

Der seit Januar vorliegende Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Novelle des Personenbefoerderungsgesetzes ist unzulaenglich, nicht rechtssicher und versaeumt es, die Voraussetzungen fuer ein gutes, integriertes oeffentliches Verkehrsangebot zu schaffen.
Durch die im Entwurf vorgesehene unregulierte Freigabe des Fernbusverkehrs drohen Fahrgastverluste im Schienenverkehr und Streckenstilllegungen.

Statt die Vorgaben der EU-Verordnung, die bereits 2009 in Kraft getreten ist, endlich rechtssicher in deutsches Recht umzusetzen, will das Bundesverkehrsministerium im Nahverkehr den Vorrang sogenannter eigenwirtschaftlicher Verkehre. Die in der Verordnung vorgesehene Moeglichkeit der kommunalen Aufgabentraeger, Nahverkehrsleistungen direkt zum Beispiel an ein eigenes kommunales Verkehrsunternehmen zu vergeben, wird nachrangig. Die Staedte und Kreise werden damit zu Ausfallbuergen fuer Linien, die fuer Private nicht attraktiv sind. Auch die Moeglichkeit, Sozial- und Qualitaetsstandards vorzugeben, wird durch den Gesetzentwurf ausgehebelt. Die Mehrzahl der Experten bestaetigte die SPD in ihrer Forderung, dass die kommunalen Aufgabentraeger gestaerkt und Nahverkehrsplaene in Zukunft verbindlicher werden muessen. Denn OePNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, fuer die die Kommunen Verantwortung tragen. Um diese wahrnehmen zu koennen brauchen Staedte und Kreise Gestaltungsspielraeume.

Wir moechten nicht hinter das zurueck, was wir - allen voran der damalige Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee - in Bruessel bei den Verhandlungen ueber die neue Verordnung erreicht haben. Es ist geltendes europaeisches Recht. Die Moeglichkeit der Direktvergabe, die auch fuer kleine und mittlere private Unternehmen gilt, muss ohne Einschraenkung umgesetzt werden. Das Mehr an Klarheit und Transparenz, das die EU-Verordnung verlangt, muss sich im deutschen Recht wiederfinden.



Die in der EU-Verordnung vorgesehene Moeglichkeit Sozial- und Qualitaetsstandards vorzugeben, muss fuer alle in Deutschland erbrachten Nahverkehrsleistungen gelten. Eine unregulierte Freigabe des Fernlinienbusverkehrs lehnen wir ab. Ohne Mautpflicht und Fahrgastrechte droht eine Billigkonkurrenz, die der Schiene schadet.


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Datum: 16.03.2011 - 13:00 Uhr
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