Dittmar: Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht ist längst überfällig!
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Dittmar: Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht ist längst überfällig!
Der Antrag des Landes Bremen ist ausdrücklich zu begrüßen, da er die weiterhin bestehende Diskriminierung von Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen im Einkommenssteuerrecht in den Fokus nimmt. Bislang weigert sich die Bundesregierung aus ideologischen Gründen, eine solche Angleichung vorzunehmen. Die Bundesregierung missachtet hierbei jedoch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009. Damals hat das Gericht klar erklärt, dass bei einem vergleichbaren Lebenssachverhalt eine Privilegierung der Ehe und eine Benachteiligung anderer Lebensformen nicht gerechtfertigt seien, auch nicht durch das Schutzgebot der Ehe gemäß Art.6 Abs. 1 GG.
Es gibt jedoch keine erkennbaren sachlichen Gründe, die gegen eine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auch in steuerrechtlichen Fragen sprechen.
Während das Bundesverfassungsgericht bereits sehr deutlich erkannt hat, dass es keine erkennbaren Unterschiede zwischen der Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Form des Zusammenlebens gibt, hinkt die Bundesregierung dieser Erkenntnis hinterher. In einer Zeit, in der sich individuelle Lebensentwürfe anders darstellen als noch vor Jahrzehnten, bedarf es hier einer klaren, neuen Ausrichtung der Politik.
Wir sind zuversichtlich, dass der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung dem Antrag Bremens zustimmen und damit der Bundesregierung einen klaren Handlungsauftrag geben wird - wenn sie es selbst nicht aus eigener Kraft schafft.
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Redaktion: Tobias Dünow
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Datum: 17.03.2011 - 20:15 Uhr
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