Justizminister Kutschaty stellt NRW-Gesetzentwurf zur Frauenquote im Bundesrat vor - 'Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!'
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Justizminister Kutschaty stellt NRW-Gesetzentwurf zur Frauenquote im Bundesrat vor - "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!"
"Bemühungen auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen sind im Sande verlaufen. Wer jetzt - wie die Bundesregierung - weiter debattieren will, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Er muss sich fragen lassen, ob er unter dem Mäntelchen der Debatte nicht letztlich den Stillstand zementieren will", sagte Kutschaty in Berlin.
Der Minister verwies auf den nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf, der in zwei Stufen für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote in Höhe von zunächst 30 Prozent und fünf Jahre später in Höhe von 40 Prozent für die Angehörigen beider Geschlechter einführt. Die Umsetzung der Quote setzt unmittelbar beim Wahlakt an: Zum Aufsichtsratsmitglied ist nur bestimmt, wessen Wahl nicht gegen die gesetzliche Mindestquote verstößt. Für Unternehmen, die trotz anhaltender intensiver Bemühungen keine hinreichende Zahl Frauen für ein Aufsichtsratsmandat gewinnen konnten, ist eine "Härteklausel" vorgesehen. Justizminister Kutschaty: "Das neue und zugleich schlanke Konzept arbeitet weitgehend ohne Sanktionen, da die Verletzung der Quote von vorneherein verhindert wird. Das ist bestechend einfach und dennoch höchst wirksam."
Die Quote wird nach seinen Angaben flankiert von der Verpflichtung großer Kapitalgesellschaften, zum Anteil beider Geschlechter an der Gesamtzahl der Führungskräfte im Lagebericht Stellung zu nehmen. Damit werde Transparenz und zugleich fruchtbare Konkurrenz geschaffen. "Hoch qualifizierte Frauen werden gerne einen Blick in den Lagebericht und auf die Frauenförderung eines Unternehmens werfen, bevor sie sich dort bewerben. Der Gesetzentwurf öffnet für sie den Weg zu den ihnen bisher weitgehend versperrten Führungspositionen", hob der Minister hervor.
"Die Quote ist kein Teufelszeug", so Minister Kutschaty weiter. "Auf ihre Ausgestaltung kommt es an. Unser Gesetzentwurf wahrt mit Augenmaß die Interessen der Unternehmen an einer an Qualität und kontinuierlicher Entwicklung des Führungskräftenachwuchses orientierten Personalpolitik. Die Phase der Debatten und des Stillstands ist jedoch vorbei. Nordrhein-Westfalen handelt."
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Datum: 18.03.2011 - 16:15 Uhr
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