BPI: Zum gestrigen Bericht von Report Mainz zu Orphan Drugs erklärt der BPI:
ID: 371782
dass Unternehmen für Arzneimittel für seltene Erkrankungen (Orphan
Drugs) den Preis frei festsetzen könnten, ohne das ihnen "einer rein
reden könnte". Dies ist schlichtweg falsch. Vielmehr ist im
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) geregelt, dass die
Ausweisung eines Arzneimittels als Orphan Drug die Feststellung eines
erheblichen Nutzens auf Grundlage der Feststellungen der europäischen
Zulassungsbehörde bereits beinhaltet und somit eine weitere Bewertung
durch deutsche Institutionen wie den Gemeinsamen Bundesausschuss
nicht notwendig ist. Die nachfolgenden verpflichtenden
Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband Bund der Gesetzlichen
Krankenversicherung bleiben davon unberührt.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de
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Datum: 22.03.2011 - 13:06 Uhr
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