Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema "riskante Zinswetten":
ID: 372241
spielt sie nicht nur mit dem Risiko, ihn zu verlieren, sondern mit
einer Schadenersatzklage. Die Deutsche Bank hat sich auf das Spiel
eingelassen und verloren. Das BGH-Urteil wird sie rein auf den Betrag
bezogen, den sie nun überweisen muss, nicht erschüttern. Es hat ihr
vielmehr einen gehörigen Imageschaden verpasst und sollte deshalb für
die Branche eine Signalwirkung haben. Erstens: Banken dürfen bei
ihren Kunden nicht Kenntnisse über komplexe Finanzprodukte
voraussetzen. Für den vor Gericht siegreichen Mittelständler hatte
immerhin eine studierte Volkswirtin verhandelt. Zweitens: Die Bank
ist in der Pflicht, die Risikobereitschaft des Anlegers abzuklopfen,
bevor sie ihm ein riskantes Papier verkauft. Es reicht nicht, dass
der Kunde beispielsweise die Berechnungsformel des Produkts
verstanden hat. Drittens: Mag die Bank auch noch so groß sein, sie
darf sich nicht alles erlauben. Das gilt selbst für den deutschen
Branchenführer. Kunden sollen ihrem Bankberater vertrauen können.
Das ist die Botschaft des Urteils.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.03.2011 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 372241
Anzahl Zeichen: 1336
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 166 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema "riskante Zinswetten":"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).