S-Bahn Stuttgart startet Videoüberwachung

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S-Bahn Stuttgart startet Videoüberwachung



(pressrelations) - Sicherheit für Kunden / Ausrüstung von 60 Zügen der Bestandsflotte

(Stuttgart, 23. März 2011) Die S-Bahn Stuttgart startet die Videoüberwachung in ihren Zügen. Ziel ist, die Sicherheit für die Fahrgäste weiter zu erhöhen und Vandalismusschäden zu begrenzen. "Auch wenn wir schon heute eine sehr gute Sicherheitslage haben, wollen wir unseren Kunden gerade auch ein besseres Sicherheitsgefühl vermitteln", sagt Hans-Albrecht Krause, Sprecher der Geschäftsleitung der S-Bahn Stuttgart. Im S-Bahn-Vertrag zwischen dem Verband Region Stuttgart und DB Regio ist die Ausstattung von 60 Zügen der Baureihe ET 423 geregelt. "Schon vor Beginn der Vertragslaufzeit am 1. Juli 2013 setzen wir mit der Videoausstattung die ersten Vereinbarungen zum Nutzen der Fahrgäste um", unterstreicht Regionaldirektorin Jeannette Wopperer vom Verband Region Stuttgart.

Die ersten 28 Fahrzeuge sind jetzt mit aktivierter Kameraanlage im Einsatz. Jeder S-Bahn-Zug ist mit 16 Kameras ausgestattet. Die Kameras zeichnen das Geschehen im Innenraum auf. Kamerasymbole im Bereich der Türen weisen auf die Videoüberwachung im Zug hin.

Die Auswertung der Bilder erfolgt ausschließlich durch die Bundespolizei oder den speziell dafür ausgebildeten Securitymanager der DB Regio AG. Die Bilder werden maximal 72 Stunden gespeichert. Die Vorgaben des Datenschutzes sind eingehalten.

Bis Ende dieses Jahres sollen auch die restlichen 32 Züge der Baureihe ET 423 die Videoausrüstung erhalten. Die 83 neuen S-Bahn-Züge der Baureihe ET 430, die voraussichtlich ab Ende 2012 im Stuttgarter S-Bahn-Netz unterwegs sein werden, verfügen bereits ab Werk über eine Videoausrüstung.

Neben der Videoüberwachung wird noch in zusätzliche Sicherheitstechnik investiert: Auf den Bahnsteigen werden Kameras installiert. Bis Ende 2011 sollen alle S-Bahn-Stationen ausgerüstet sein. Die Bilder können live an die 3 S-Zentrale der Deutschen Bahn und Bundespolizei übermittelt werden. Die Aufzeichnungen werden zwei Tage gespeichert und sind ausschließlich durch die Bundespolizei auswertbar.




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Datum: 23.03.2011 - 12:31 Uhr
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