Staatsminister Wintermeyer: Privatnutzer werden bei Rundfunkgebühren nicht weiter belastet
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Staatsminister Wintermeyer: Privatnutzer werden bei Rundfunkgebühren nicht weiter belastet
"Mit der Änderung erreichen wir eine verlässliche, zeitgemäße Basis für die zukunftsfähige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die der Konvergenz der Medien Rechnung tragen soll. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass sich die Belastung für den Privatnutzer nicht erhöht", erläuterte Wintermeyer. Weiteres Ziel der Gesetzesänderung ist der Ausbau der barrierefreien Angebote in öffentlich-rechtlichen Programmen.
Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Da einzelne Vorschriften bereits am 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen, muss der Staatsvertrag noch in diesem Jahr ratifiziert werden. Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird nun dem Hessischen Landtag zugeleitet.
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Datum: 23.03.2011 - 13:30 Uhr
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