Familienpflegezeit ohne Rechtsanspruch bleibt ein Lippenbekenntnis
ID: 372837
Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit erklärt SoVD-Präsident Adolf
Bauer:
Der verabschiedete Gesetzentwurf wird das Problem der
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht lösen, denn er sieht keinen
Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit vor. Solange diese
Gretchenfrage in der Pflegepolitik nicht beantwortet ist, werden auch
die aktuellen und anerkennenswerten Bemühungen der Bundesregierung
scheitern. Zudem besteht die Gefahr, dass nur wenige Erwerbstätige
von dem Gesetz profitieren. Denn der vorgesehene Gehaltsverzicht von
bis zu 25 Prozent ist für viele Menschen nicht zu stemmen.
Der SoVD fordert statt eines zusätzlichen Gesetzes den Ausbau der
bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.03.2011 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 372837
Anzahl Zeichen: 1190
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Soziales
Diese Pressemitteilung wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Familienpflegezeit ohne Rechtsanspruch bleibt ein Lippenbekenntnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SoVD Sozialverband Deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).