Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen heute die gemeinsam erarbeitete

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen heute die gemeinsam erarbeitete Neuregelung des Datenschutzes in Hessen vor

ID: 373037

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen heute die gemeinsam erarbeitete Neuregelung des Datenschutzes in Hessen vor




(pressrelations) - d erklärten Rafael Reißer (CDU), Nancy Faeser (SPD), Wolfgang Greilich (FDP) und Ellen Enslin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), dass Hessen mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Zusammenführung der Datenschutzkontrolle des öffentlich-rechtlichen und des privaten Bereichs unter dem Dach des Datenschutzbeauftragten künftig eine Regelung haben werde, die den Vorgaben der europäischen Datenschutzrichtlinie und des Europäischen Gerichtshofs entspreche.

Insgesamt lasse sich damit der Datenschutz in Hessen künftig zusätzlich bürgerfreundlicher organisieren, da nur noch eine Anlaufstelle für alle datenschutzrechtlichen Eingaben und Anfragen bestehe und die Ratsuchenden mit ihren Anliegen nicht mehr zwischen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Belangen unterscheiden müssten.

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfs seien:

Die Übertragung der Zuständigkeit für die Datenschutzkontrolle im privatrechtlichen Bereich auf den Hessischen Datenschutzbeauftragten als neue zentrale Stelle.
Eine Stärkung der Unabhängigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten als völlig unabhängige Stelle i.S.d. Art. 28 der europäischen Datenschutzrichtlinie.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte werde nach wie vor durch den Hessischen Landtag gewählt.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte werde, beginnend mit der nächsten Legislaturperiode, seine Tätigkeit hauptamtlich ausüben.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte könne nur unter eng begrenzten formellen Voraussetzungen von seinem Amt vorzeitig abberufen werden. Hierfür bedürfe es eines Antrags von mindestes 15 Mitgliedern des Landtags sowie einer Zustimmung von 2/3 des Landtags, damit Anklage beim Staatsgerichtshof erhoben werden könne.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte sei gegenüber dem Hessischen Landtag informations- und berichtspflichtig.

Die Fraktionen dankten zudem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bisher für die Kontrolle im privatrechtlichen Bereich zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt für ihre qualitativ wertvolle Arbeit. Die Abgeordneten begrüßten ausdrücklich das Angebot des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Ronellenfitsch, alle bisher im Regierungspräsidium mit dem Datenschutz betrauten Mitarbeiter in seiner neuen Behörde übernehmen zu wollen. Es gehe darum, den Erfahrungsschatz der Mitarbeiter weitestgehend für den Datenschutz in Hessen erhalten zu können. Im Übrigen werde die Umsetzung der Neuregelung des Datenschutzes mit einer sozialverträglichen Übergangsfrist und vor allem im Einvernehmen mit den Mitarbeitern in Darmstadt erfolgen, stellten die Parlamentarier fest.



Änderungsantrag für ein Gesetz zu Neuordnung des Datenschutzes in Hessen [1]

Eckpunktepapier Neuordnung des Datenschutzes [2]


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

[1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/parlament/aenderungsantrag-der-fraktionen-der-cdu-der-spd-der-fdp-und-von-buendnis-90die-gruenen-fuer-ein-gesetz-zur-neuordnung-des-datenschutzes-und-wahrung-der-unabhaengigkeit-des-datenschutzbeauftragten-i/
[2]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/die-fraktionen-von-c/eckpunktepapier-neuordnung-datenschutz/Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Kabinettsbeschlussüber Verjährungsfristen ist eine Nebelkerze - Deutsche Kinderhilfe fordert Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch! Familienpflegezeitgesetz ist mangelhaft
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Datum: 23.03.2011 - 17:30 Uhr
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