Herrn Roeslers halbherziges Hygienegesetz
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Herrn Roeslers halbherziges Hygienegesetz
Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Der Bundesregierung fehlt fuer wirkliche Verbesserungen der Hygienesituation der noetige Mut. Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion verbindliche Hygieneverordnungen fuer alle Bundeslaender, mehr Fachaerzte fuer Hygiene und finanzielle Sanktionen bei Verstoessen gegen Mindeststandards oder Veroeffentlichungspflichten.
Das Hygienegesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium wird der Herausforderung durch die Epidemie multiresistenter Keime nicht gerecht. Statt schnell bundeseinheitliche Hygienestandards vorzuschreiben, laesst die Bundesregierung die Bundeslaender weiter vor sich hin werkeln. Statt eine konsequente Strategie zur Eindaemmung multiresistenter Keime zu entwickeln, setzt die Bundesregierung eine neue Kommissionen ein, die Altbekanntes neu diskutieren darf. Wenn es Herr Roesler ernst meint, muss er mehr wagen.
Die SPD-Bundestagsfraktion will ein wirksames und gutes Hygienegesetz. Dies haben wir bereits im Januar mit einem eigenen Antrag zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und Infektionspraevention deutlich gemacht. Wenn auch Herr Roesler ein gutes Hygienegesetz moechte, muessen die Bundeslaender verpflichtet werden, zum 1. Januar 2012 Hygieneverordnungen zu erlassen, die gesetzlich klar definierte und einheitliche Mindeststandards erfuellen. Zu diesen Mindeststandards gehoeren Screenings von Risikogruppen bei der stationaeren Aufnahme, aber auch ein verbindlicher Fachpersonalschluessel. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstuetzt die Forderung der Fachgesellschaften nach einem Facharzt fuer Hygiene pro 400 Klinikbetten.
Weiterhin muss die Kommission fuer Krankenhaushygiene und Infektionspraevention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) gestaerkt werden. Ihr Aufgabenbereich sollte um eine Arbeitsgruppe antiinfektive Resistenzlage und Therapie ergaenzt werden und die Unabhaengigkeit der Kommissionsmitglieder muss sichergestellt sein. Die Empfehlungen der KRINKO muessen fuer alle Einrichtungen verbindlich werden. Eine neue, zusaetzliche Kommission ist dafuer nicht notwendig.
Infektionspraevention ist ein zentrales Feld der Qualitaetssicherung. Daher ist eine Ausweitung der Meldepflicht fuer multiresistente Keime nur dann sinnvoll, wenn die so gewonnenen Informationen veroeffentlicht, wissenschaftlich ausgewertet und zur Verbesserung der Infektionspraevention genutzt werden. Um das Vertrauen der Patienten in die Hygiene medizinischer Einrichtungen wieder herzustellen, muessen Informationen ueber die Einhaltung der Hygienestandards und die Zahl der Infektionen aktuell, zugaenglich und verstaendlich sein.
Wenn der Bundesgesundheitsminister die Hygienequalitaet wirklich verbessern will, muss er aber auch zulassen, dass Verguetungssteigerungen an die Verbesserung der Hygiene in den Einrichtungen geknuepft werden. Umgekehrt muessen Verstoesse gegen die Mindeststandards oder die Veroeffentlichungspflichten entsprechend finanziell sanktioniert werden.
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Datum: 23.03.2011 - 21:00 Uhr
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