Krankenpflegerin bringt HILFSWERK vor das Arbeits- & Sozialgericht
ID: 37375
Es dauerte fast ein ganzes Jahr, bis eine Krankenpflegerin ihren vormaligen Dienstgeber, das NÖ HILFSWERK (ÖVP), nun vor das Arbeits- & Sozialgericht bringen konnte ...
Im Zuge der Recherchen zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL mit dem Titel: "Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals - Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich (http://www.Pflegedienst.DerGloeckel.eu) stieß der verantwortliche Journalist, Walter Egon GLÖCKEL, auf den Umstand, daß dem mobilen Pflegepersonal der über 7600 Dienstnehmer umfassenden Vereinigung offensichtlich Lohnzahlungen vorenthalten wurden. Laut Angaben von Rechtsexperten, darunter auch der NÖ ARBEITERKAMMER ist die durch Anwendung von sogenannten Auslastungsquoten reduzierte Arbeitszeit, rechtswidrig. Dem "Konzern" HILFSWERK gegenüber wurde nunmehr von der Geschädigten eine Forderung von über 5.700.- Euro gestellt. Vorerst lehnte die Geschäftsleitung vom NÖ HILFSWERK die Forderung ab. Als sie offensichtlich feststellen mußte, daß sich die ehemalige Beschäftigte jedoch nicht von ihrem Klageweg abbringen lassen wollte, wurden plötzlich Vergleichgespräche angeboten. Das Nachrichtenmagazin reportierte ausführlich die Auslastungsquoten u.a. unter: "HILFSWERK: Profit am Rücken der Dienstnehmer Teil 1 und Teil 2" sowie "HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen". Doch die Vergleichsgespräche wurden von der Betroffenen abgelehnt, weil nicht sie alleine von der Quotenregelung betroffen war, sondern eine Vielzahl Ihrer Kolleginnen – im Bundesland Niederösterreich verfügt die Pflegeeinrichtung über 4.500 Beschäftigte. Der ausgewiesene "Konzerjahresumsatz" in ganz Österreich über 146 Millionen Euro (~2.009.000.000.- öS od. ~290.000.000.- DM).
In einem beispiellosen "Kampf" bestritt die Pflegehelferin einen durchaus steinigen Weg, der bis zu einem Appell für ein gerichtliches Feststellungsverfahren an das Präsidium der NIEDERÖSTERREICHISCHEN ARBEITERKAMMER reichte. Dieses wurde jedoch den Tausenden DienstnehmerInnen bis dato versagt. Am Arbeits- & Sozialgericht wird jetzt ihre Klage behandelt und einige Kolleginnen werden als Zeugen darüber berichten, wie auch sie zu der Einhaltung der Auslastungsquoten gezwungen und genötigt wurden. Verbitterung am Rande: Hatte die NÖ ARBEITERKAMMER noch Ende 2006 über 660 Arbeitsstunden beim HILFSWERK für die ehemalige Beschäftigte eingefordert, führt sie ihren Prozeß nunmehr mit Hilfe ihrer eigenen Rechtschutzversicherung weil die AK den Rechtschutz für diese Forderung zurückzog. Dazu der Journalist GLÖCKEL: "Ein Zeichen mehr für die politischen Verflechtungen der durch politische Mandatare besetzten ARBEITERKAMMER-Führungsspitze und dem HILFSWERK, hinter dem die ÖVP steckt."
Der im Arbeits- & Sozialrecht nenommierte Jurist Dr. Alois OBEREDER der Kanzlei FREIMÜLLER – NOLL – OBEREDER – PILZ (1080 Wien) hat die Vertretung der Krankenpflegerin übernommen.
Die Tagsatzung am 25.10.07 – 11:00 Uhr
Saal XI, Zimmer 255
2. Ebene/Neubau
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A-2100 KorneuburgWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 24.10.2007 - 17:20 Uhr
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