Spielhallengesetz - GRÜNE fordern Taten statt Wahlkampfgetöse
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Spielhallengesetz - GRÜNE fordern Taten statt Wahlkampfgetöse
"Es ist hinlänglich bekannt, dass hessische Gemeinden mit immer weiter ansteigenden Zahlen von Spielhallen zu kämpfen haben. Die beiden bisher bestehenden Regelungen aus dem Bundesrecht, die Spielverordnung und die Gewerbeordnung, geben den Gemeinden fast keine Möglichkeit, um die Flut der Spielhallen einzudämmen. Auch dass Spielautomaten die Glückspielform mit dem höchsten Suchtpotenzial sind, ist keine neue Erkenntnis. Eine aktuelle Studie des Instituts für Therapieforschung München hat beispielsweise ergeben, dass rund 60 Prozent der Automatenspieler entweder spielsüchtig oder auf dem Weg dahin sind. Von Innenminister Rhein hätten wir etwas mehr erhoff, als die Wiedergabe bekannter Fakten und die Absichtserklärung, ein Gesetz machen zu wollen, falls das Thema im Glücksspielstaatsvertrag des Bundes und der Länder nicht geregelt würde."
"Es ist bekannt, dass die rechtliche Materie ungemein kompliziert und nicht restlos geklärt ist, was genau die Länder aufgrund der Föderalismusreform regeln dürfen. Die Tücken werden im Detail der rechtlichen Regelungen liegen. Einen Lösungsvorschlag konnte der Innenminister nicht präsentieren. Außerdem muss sich die Landesregierung fragen lassen, warum sie die Föderalismusreform I so vehement gefordert hat, wenn sie jetzt der Meinung ist, dass für Spielhallen eine bundeseinheitliche Regelung notwendig ist."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 24.03.2011 - 20:30 Uhr
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