Mängel des Pflegebedürftigkeitsbegriffs beseitigen
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Pflegebedürftigkeitsbegriff erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Der SoVD begrüßt die Initiative, den Pflegebedürftigkeitsbegriff
auf die parlamentarische Tagesordnung zu setzen. Die Zeit drängt,
denn zu viele Menschen bleiben aufgrund der geltenden Definition von
Pflegebedürftigkeit bisher außen vor. Vielen pflegebedürftigen
Menschen und ihren Angehörigen wird damit ein Anspruch auf notwendige
gesetzliche Leistung vorenthalten. Insbesondere an Demenz Erkrankte
geraten nach den geltenden Regelungen ins Abseits, weil sie trotz
starker geistiger Einschränkungen keine körperlichen Defizite
aufweisen und der geltende verrichtungsbezogene
Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht greifen kann. Es ist dringend
erforderlich, dass eine neue Regelung den Pflegebedarf jedes
Einzelnen umfassend und individuell feststellt, damit auch die
Bedürfnisse nach sozialer Teilhabe berücksichtigt werden. Konkrete
Vorschläge hat der Beirat zur Überprüfung des
Pflegebedürftigkeitsberichts bereits 2009 vorgelegt.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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Datum: 25.03.2011 - 12:22 Uhr
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