CLLB Rechtsanwälte reichen Schadenersatzklage gegen Comdirect finance AG ein
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Achte Boll Kinobeteiligungs-KG und Montranus Dritte Beteiligungs-KG – CLLB Rechtsanwälte reichen Schadenersatzklage in Höhe von € 121.841,44 gegen Comdirect finance AG ein
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für einen Mandanten nun beim zuständigen Landgericht Itzehoe Klage gegen die Comdirect finance AG eingereicht. Der Kläger fordert die Comdirect finance AG auf, die in die beiden Medienfonds Achte Boll Kinobeteiligungs- KG und Montranus Dritte Beteiligungs- KG investierten Gelder zu erstatten.
Da es sich bei Montranus III und der Boll Acht ebenfalls um Medienfonds handelt, die erhebliche Steuervorteile in Aussicht stellten und für den Kläger gerade auch die Frage der Steuervorteile von entscheidender Bedeutung war, erkundigte er sich bei der comdirect finance AG, ob die erheblichen Verlustzuweisungen bei Boll Acht und Montranus III - wie prospektiert- sicher seien, oder wie bei den VIP-Medienfonds mit einer Aberkennung durch die jeweiligen Finanzämter zu rechnen sei.
Die comdirect finance AG versicherte dem Anleger daraufhin, dass er sich nicht um die prospektierten Verlustzuweisungen sorgen müsse. Der Fall sei nicht mit dem problematischen VIP-Medienfonds vergleichbar.
Bis heute wurden die Verlustzuweisungen nicht in vollem Umfang gewährt, die jeweiligen Betriebsprüfungen des Finanzamtes laufen noch. Der betroffene Anleger hat sich daher entschieden, die beratende Bank auf Schadenersatz zu verklagen.
Anleger von Medienfonds sollten prüfen lassen, ob auch ihnen ggf. Schadenersatzansprüche gegenüber Banken und Anlageberatern zustehen.
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anlageberater und Banken verpflichtet, ihre Kunden vollumfänglich über etwaig bestehende Risiken aufzuklären. Entsprechen die gemachten Versprechungen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, kommen grundsätzlich Schadenersatzansprüche in Betracht, die auf Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen gerichtet sind.
Im Falle einer Verurteilung müssen dem Anleger sämtliche Aufwendungen ersetzt werden, die ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung entstanden sind.
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Datum: 29.10.2007 - 10:02 Uhr
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Freigabedatum: 29.10.2007
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