Kritik an gesetzlicher Neuregelung der Strafbefreiung bei Steuerhinterziehung: Gesetzesvorschlag geht deutlichüber die BGH-Entscheidung hinaus
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Neuregelung der strafbefreienden Wirkung von Selbstanzeigen bei
Steuerhinterziehung birgt für Unternehmer erhebliche Risiken. Wie der
Steuerberater Carsten Wegner von der Kanzlei Krause Lammer Wattenberg
in einem Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe
4/2011, EVT 31. März) erklärte, gehe der Gesetzgeber mit der jetzigen
Lösung nicht nur über die Aussagen des Bundesgerichtshofs (BGH)
hinaus, er zwinge die Steuerbürger auch dazu, genau zu prüfen, ob die
Strafbarkeit auch wirklich entfällt. Das werde zu Streitigkeiten
führen.
"In Zukunft sind sämtliche hinterzogenen Beträge, die
strafrechtlich noch nicht verjährt sind, offenzulegen", so Wegner.
Der BGH habe die Teilselbstanzeige für unzulässig erklärt und "reinen
Tisch" verlangt, damit Straffreiheit eintritt. Während "der BGH
gegenwärtig noch Straffreiheit gewähren würde, wenn ein Steuerzahler
bei seiner Einkommensteuer-Erklärung das Jahr 2005 korrigiert, aber
Fehler aus dem Jahr 2006 nicht offenbart. Nach dem jetzigen
Gesetzesvorschlag soll Straffreiheit nur noch dann eintreten, wenn
der 'reine Tisch' für alle rückständigen Steuerjahre erfolgt -
allerdings beschränkt auf die jeweilige Steuerart."
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Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien
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Datum: 29.03.2011 - 10:42 Uhr
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