Agentur-Rechtsstreit: dapd unterwirft sich
ID: 377111
Rechtsstreit endete in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht
Berlin mit einer Unterwerfung der Beklagten, nachdem die Kammer in
ihrer Einführung in den Sach- und Rechtsstand unmissverständlich
festgestellt hatte, dass die Ausführungen der dapd über die dpa im
Rahmen einer Pressekonferenz am 9. Dezember 2009 unlauter seien.
Daraufhin haben die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für
erledigt erklärt, wobei sich die dapd zur Übernahme der Prozesskosten
verpflichtete.
Im Rahmen einer Pressekonferenz vom 9. Dezember 2009 hatte die
dapd sich in einer Präsentation unter der Überschrift "dpa in
Monopolstellung" kritisch über ihre Konkurrenz geäußert, allerdings
dabei die Grenzen des lauteren Wettbewerbs weit überschritten.
Nachdem die daraufhin ausgesprochene Abmahnung fruchtlos blieb,
verklagte die dpa die dapd sowie ihren Gesellschafter auf
Unterlassung wegen Wettbewerbsverstoßes.
Diese Rechtsansicht teilte die Kammer des Berliner Landgerichts in
der Verhandlung vom 29. März 2011 vollumfänglich. Nach vorläufiger
Einschätzung der Kammer hat die dapd die dpa in unlauterer Weise
herabgesetzt und verunglimpft. Daraufhin gaben die Beklagten eine
ausreichende Unterlassungserklärung ab, weswegen der Rechtsstreit
übereinstimmend von den Parteien in der Hauptsache als erledigt
erklärt wurde. Die Kosten des Rechtsstreites allerdings trägt die
dapd voll.
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Datum: 30.03.2011 - 11:55 Uhr
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