Zulassung von Euro-4 Fahrzeugen mit§ 13 Gutachten
ID: 377482
Diese Fahrzeuge waren ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr zulassungsfähig. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung gestaltete sich jedoch äußert kompliziert.
Ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Länder schafft nun Abhilfe.
Demnach können Euro-4 Fahrzeuge zugelassen werden, wenn für sie eine Einzelgenehmigung durch ein Gutachten nach § 13 Abs. 1 EG-FGV erteilt wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=155.
Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
Datum: 30.03.2011 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 377482
Anzahl Zeichen: 915
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Trier
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 399 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zulassung von Euro-4 Fahrzeugen mit§ 13 Gutachten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WFEB e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).