Rat und Tat seit fast 20 Jahren: Die GOZ-Sprechstunde der LZKB
Brandenburgs Zahnärztekammer berät Patienten und Zahnärzte
Wie berechne ich OP-Zuschläge? Welche Gebührennummer wende ich bei
einer bestimmten Behandlung an? Warum verweigert meine Krankenkasse die Kostenerstattung? Diese und ähnliche Fragen stellen sich Patienten, Zahnärzte und auch Erstattungsstellen immer wieder, wenn es um Berechnungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) geht. Eine kompetente Beratung auf dem Gebiet der privatzahnärztlichen Berechnung ist daher unerlässlich - das hat die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) schon früh erkannt.
zwischen 15 und 18 Uhr in einer GOZ-Sprechstunde bei kniffligen Fragen
des privaten Gebührenrechts zur Verfügung. "Mit dieser
GOZ-Sprechstunde möchten wir sowohl unseren Patienten als auch den
Zahnmedizinern des Landes Brandenburg eine Hilfe an die Hand geben,
um sich im Gebühren- und Erstattungsdschungel zurecht zu finden",
betont Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der LZÄKB. Genutzt wird
die Sprechstunde etwa zu gleichen Teilen von den Patienten und
Praxisteams, aber auch den Krankenkassen.
Das Wissen um die derzeitige Rechtslage ist besonders dann notwendig,
wenn Patienten eine Rechnung ihres Zahnarztes erhalten
beziehungsweise wenn sie sich bestimmte Kosten von ihrer privaten
Krankenkasse zurückerstatten lassen wollen. "Obwohl es die GOZ
bereits seit 1988 gibt, treten nach wie vor Probleme bei deren
praktischer Anwendung auf. Oftmals wird sie von den verschiedenen
Erstattungsstellen - seien es private Krankenkassen oder Beihilfestellen
- unterschiedlich ausgelegt. Zum Beispiel die Berechnung von
funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen bei der
Versorgung mit Zahnersatz führt immer wieder zu Streitpunkten", so
Jürgen Herbert.
Interessierte können ihre schriftlichen Anfragen bezüglich der GOZ, aber
auch der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) per E-Mail an
ckirsch@lzkb.de oder per Fax an 0355/381 48-48 richten. Sollten
Patienten Interesse an einem persönlichen Gespräch haben, wird um
vorherige Terminvereinbarung unter 0355/381 48 26 gebeten.
Hinweis:
Weitere Informationen und die Adressen der Patientenberatungsstellen
finden Journalisten und Patienten im Internet unter: www.lzkb.de.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von
zahnmedizinischen Privatleistungen. Auch Versicherte der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) erhalten bei Leistungen, die nicht im
Leistungskatalog ihrer GKV stehen und demzufolge nicht übernommen
werden, eine Liquidation gemäß GOZ. Zu diesen Leistungen gehört
beispielsweise die Professionelle Zahnreinigung. Zurzeit wird die GOZ
novelliert. Nach In-Kraft-Treten ist mit einem vermehrten Beratungsaufwand
seitens der LZÄKB zu rechnen.
Landeszahnärztekammer
Brandenburg
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus
Pressestelle:
Jana Zadow
Tel.: 0355 – 38148 15
Fax: 0355 – 38148 48
E-Mail: jzadow(at)lzkb.de
Datum: 31.03.2011 - 14:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 378232
Anzahl Zeichen: 2527
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Julia Simon
Stadt:
Cottbus
Telefon: 0341/870984-0
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 31.03.2011
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