Saubere Angelegenheit: So finden Sie die richtige Putzfrau

Saubere Angelegenheit: So finden Sie die richtige Putzfrau

ID: 379150

Fensterputzen, Staubsaugen, Küchenboden schrubben – Hausarbeit ist eine lästige Pflicht, die jede Woche wiederkehrt. Wer beruflich eingebunden ist, will sich häufig nicht noch mit Haushaltspflichten belasten. Eine Putzfrau muss her. Das Immobilienportal Immonet.de verrät Ihnen, wie Sie eine gute Putzkraft finden und welche steuerlichen Vorteile sie bringt.



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(firmenpresse) - Die Suche

Am einfachsten lässt sich eine gute „Perle“ über Mundpropaganda finden. Wenn Nachbarn oder Bekannte mit ihrer Arbeit zufrieden sind, ist das eine gute Basis für ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis. Einen Zettel an das schwarze Brett im Supermarkt zu hängen oder einen Blick in den Stellenmarkt der Tageszeitung zu werfen, führt ebenfalls oft zum Erfolg. Zudem gibt es Internetbörsen, die Putzkräfte vermitteln. Auch sinnvoll: Stellenangebote bei Hauswirtschaftsschulen aushängen. Wer sich nicht festlegen möchte, beschäftigt stundenweise selbstständige Putzfrauen oder beauftragt ein Dienstleistungsunternehmen. Der Vorteil: Man muss sich nicht um die Anmeldung kümmern.

Aufgaben festlegen

Eine Putzfrau kann nur gute Arbeit leisten, wenn sie auch weiß, was sie putzen soll. Darüber hinaus hat jeder eine andere Auffassung von Sauberkeit. Klären Sie mit ihrer neuen Haushaltshilfe, wie ein sauber gewischter Boden oder ein gereinigtes Fenster aussehen muss, dann kommt es später nicht zu Missverständnissen. Zur Orientierung kann ein Putzplan ausgearbeitet werden, in dem festgelegt wird, was wann zu säubern ist. Außerdem müssen Sie vereinbaren, in welchem Zeitraum die Putzkraft die Arbeiten erledigen soll. Die Zeit, die Sie selbst brauchen, kann eine Orientierungshilfe sein. Bevor eine Fachkraft eingestellt wird, kann man einen Probearbeitstag vereinbaren.

Putzfrau legal beschäftigen

Wer seine Haushaltshilfe „schwarz“ arbeiten lässt, hinterzieht nicht nur Steuergelder, sondern trägt auch ein hohes Risiko. Verunglückt die unversicherte Putzhilfe beispielsweise, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet für Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalte oder Arzneimittel aufzukommen. Im schlimmsten Fall muss eine lebenslange Unfallrente gezahlt werden. Wird die Schwarzarbeit zur Anzeige gebracht, drohen zudem Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Verdient die Putzkraft bis zu 400 Euro im Monat, gilt sie als Minijobber. Das heißt: Brutto-Lohn ist gleich Netto-Lohn. Die Geringverdiener müssen bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft angemeldet werden. Formulare und weitere Informationen bekommen Sie unter www.minijob-zentrale.de



Haushaltshilfe von der Steuer absetzen

Am Jahresende bekommt jeder Arbeitgeber von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung für das Finanzamt. Zwanzig Prozent der Arbeitskosten können von der Steuerschuld abgezogen werden. Verdient ihre Putzfrau beispielsweise 2.000 Euro im Jahr müssen Sie 400 Euro weniger Steuern zahlen. Wichtig: Um die Putzhilfe steuerliche abzusetzen, muss das Geld überwiesen werden.

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Datum: 01.04.2011 - 12:47 Uhr
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