Im Zwiespalt von Haushaltskonsolidierung und Spekulation - ?Freispruch? für Kämmerer
ID: 379396
Im Zwiespalt von Haushaltskonsolidierung und Spekulation - "Freispruch" für Kämmerer
Mit Urteil vom 22.03.2011 hat der BGH die Deutsche Bank im Zusammenhang mit spekulativen Zinsswaps vollumfänglich zum Schadensersatz verurteilt. Das Verfahren betraf zwar ein mittelständisches Unternehmen. Die festgestellten Pflichtverletzungen lassen sich allerdings auch auf Kommunen übertragen. Der BGH hat einen schwerwiegenden Interessenkonflikt festgestellt sowie eine Verletzung der Aufklärungspflicht bei der Bank. "Damit sind die betroffenen Kämmerer in Deutschland von dem oft erhobenen Vorwurf der Untreue freigesprochen", so Dr. Jochen Weck (Senior-Partner Rössner Rechtsanwälte und Rechtsanwalt der Firma Ille). "Von einer "Zockerei" der Kommunen kann keine Rede sein", so Weck weiter.
Zum Hintergrund: Die Bank tritt ihrem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsverbindung bei der Empfehlung solcher Geschäfte immer als Berater an die Seite. Dieses Beratungsverhältnis ist seit der sog. "Bond-Entscheidung" im Jahr 1993 ständige Rechtsprechung des BGH. Dazu kommt die gesetzlich verankerte Pflicht der Bank zur Wahrung des Kundeninteresses. Es ist darüber hinaus ständige Rechtsprechung, dass der Kunde auf die Beratung der Bank vertrauen und ausgesprochenen Empfehlungen folgen darf. Wenn der Kunde sich so verhält, wie seine Berater es empfehlen, kann ihm ein eigener Vorwurf nicht gemacht werden. Aus diesem Grund wird auch kein Mitverschulden zur Last gelegt. Das heißt: Wenn man sich von der Bank beraten lässt, darf man auf die Richtigkeit der Beratung vertrauen.
Wenn ein Kämmerer sich vor diesem eindeutigen Hintergrund darauf verlässt, dass seine Bank, pflichtgemäß im Interesse des Kunden (also des Kämmerers/der Kommune) agiert und der Kunde sich danach auf die pflichtwidrige Empfehlung einer Bank verlässt, kann man nicht von Zockerei reden. Im Gegenteil: Das einem Berater entgegen gebrachte Vertrauen ist stets schutzwürdig.
Darüber hinaus hat der BGH die Struktur solch spekulativer Swaps und die zum Verständnis erforderliche Qualifikation thematisiert. Danach ist eine berufliche Qualifikation, z. B. als Diplom-Volkswirtin und Prokuristin eines Unternehmens, keinesfalls geeignet, die spezifischen Risiken zu erkennen, die sich aus der Struktur eines Finanzderivats ergeben. Vielmehr ist die Bank verpflichtet, den Kunden im Hinblick auf das Risiko des Geschäfts im Wesentlichen auf den gleichen Kenntnis- und Wissensstand zu bringen, wie ihn die beratende Bank hat. Es dürfte nur in wenigen Fällen anzunehmen sein, dass Kämmerer auf Augenhöhe mit den Derivatespezialisten aus den Banken agieren.
Fazit von Weck: "Die falsch beratenen Kämmerer und Geschäftsführer von kommunalen Versorgungsunternehmen haben volle Rückendeckung vom BGH erhalten."
Kontakt:
www.roessner.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 01.04.2011 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 379396
Anzahl Zeichen: 3041
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 335 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Im Zwiespalt von Haushaltskonsolidierung und Spekulation - ?Freispruch? für Kämmerer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rössner Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
CMS - Memory - Swap: Toxisches Derivat der SachsenLB Bereits im Juli 2011 hatte der Landkreis Mittelsachsen Klage vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Landesbank Baden-Württemberg eingereicht. Jetzt, fast zweieinhalb Jahre später, konnte der sächsische Landkreis gegen die LBBW siegen. Im
PROKON Regenerative Energien GmbH Itzehoe: Chancen und Risiken ...
Insolvenz Amtsgericht Itzehoe AZ 28 IN 11/14 Die PROKON Regenerative Energien GmbH (im Folgenden kurz PROKON) hat am 22. Januar 2014 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Verfahren ist anhängig beim AG Itzehoe unter dem AZ 28 IN 11/14. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter
Beratungspflicht für Finanzprodukte: Nichts verstanden, selber Schuld? ...
Mit Finanzfragen beschäftigen sich Menschen ungern. Sie wenden sich an Fachleute bei der Bank ihres Vertrauens. Dabei vergessen sie oft, dass die Bank ein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht ist. Das führt häufig zu bösen Enttäuschungen. Wichtig ist es also, Ideen, Vorschläge
Weitere Mitteilungen von Rössner Rechtsanwälte
'Herzflimmern - Die Klinik am See' startet am 4. April im ZDF ...
Zunächst 200 Folgen der Medical Daily geplant Start der neuen ZDF-Serie "Herzflimmern - Die Klinik am See": Die erste deutsche Medical Daily wird vom 4. April 2011 an immer montags bis freitags um 16.15 Uhr ausgestrahlt. "Mit der Medical Daily bringt das ZDF ein neues Genre ins Ta
'Zeit der Entscheidung' ...
ZDF-Langzeitdokumentation begleitete zwei Jugendliche sieben Jahre lang Im Jahr 2004 startete das ZDF ein spannendes Experiment: Drei Jahre lang begleiteten Teams Jugendliche durch ihr ganz persönliches Abenteuer Pubertät. 2007 zeigte das ZDF in dem Zweiteiler "Zeit der Wunder" die Ge
Wer soll das bezahlen ... - Der Preis der Öko-Wende Boris Palmer und Tanja Gönner zu Gast bei '2+Leif' am 4. April 2011, 23.00 Uhr im SWR Fernsehen ...
(R)evolution im Südwesten: Die Grünen triumphieren bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg. In Stuttgart stellen sie sogar den Ministerpräsidenten. Nach dem Rausch kommt jetzt die nüchterne Realität: Erwartungsdruck von allen Seiten. Haben die Grünen doch nich
DJV: Schwarzer Freitag für die Frankfurter Rundschau ...
Berlin, 1.04.2011 - "Das ist ein schwarzer Freitag für die Journalistinnen und Journalisten der Frankfurter Rundschau." Mit diesen Worten kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die am heutigen Freitag in Frankfurt/Main vorgestellten Umbaupläne für die Zeitung. Nach dem Wil




