Schaden der Versicherung sofort nach dem Urlaub melden
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Doch nicht alle Versicherte bekommen auch gleich mit, dass ein Schaden vorliegt. War der Versicherte zum Beispiel nach Silvester noch bis zum Ende der Ferienzeit in Urlaub und stellt dann nach seiner Rückkehr fest, dass es durch Silvesterraketen einen Schaden an seinem Fahrzeug oder der Gartenhütte gegeben hat, muss er dies natürlich auch - wenn auch sozusagen nachträglich - der jeweiligen Versicherung melden. Grundsätzlich jedoch gilt, dass der Versicherte unverzüglich einen Schadenseintritt bei seiner Versicherung anzeigen muss, um seinen Schadensersatzanspruch nicht aufs Spiel zu setzen oder zu verlieren. Dies gilt auch, wenn der Versicherte frisch nach einem Preisvergleich und einem Versicherungswechsel die Versicherung gewechselt, aber den Versicherungsschein noch nicht zugestellt bekommen hat.
Dies hat nun sogar auch das Amtsgericht München entschieden. Was sonst nach einem Versicherungswechsel bzw. davor zu beachten ist, das steht auch sehr ausführlich auf dem Portal versicherungenimvergleich.net. Denn auf dem Portal versicherungenimvergleich.net findet sich ein sehr großer FAQ-Bereich für die Beantwortung von sämtlichen Verbraucherfragen. Dieser hilft den Verbrauchern sich im Versicherungsdschungel und dessen vielfältiger Vorschriften und Richtlinien besser zu orientieren. Das Portal versicherungenimvergleich.net kann von allen Verbrauchern genutzt werden, egal welche Versicherung sie gerade suchen zum Neuabschluss oder zwecks Wechsel. Selbst der gewerbliche Bereich ist abgedeckt mit Vergleichsmöglichkeiten und Informationen. Das Portal ist auch jederzeit erreichbar und beantwortet alle möglichen Fragen, die der Verbraucher im Bezug auf eine bestimmte Versicherungsform oder die Abwicklung von Schäden haben könnte.
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Datum: 01.04.2011 - 17:23 Uhr
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