Arzneisaft für Kinder nicht mit Teelöffeln abmessen
ID: 379526
Arzneisaft für Kinder nicht mit Teelöffeln abmessen
Vielen Saftpräparaten liegen Dosierlöffel oder -becher bei. Aber auch mit ihnen wird nicht immer die richtige Dosis abgemessen. Dies zeigt eine Studie aus den USA, bei der 300 Mütter oder Väter gebeten wurden, fünf Milliliter eines Saftes mit verschiedenen Dosierhilfen abzumessen. Besonders ungenau war das Abmessen mit Dosierbechern: Jede vierte Dosis überschritt die gewünschte Menge um mehr als 40 Prozent. Am besten schnitten Tropfer und Dosierspritzen ohne Adapter ab. Kinder, die einen Arzneisaft mit einer Dosierspritze in den Mund bekommen, sollten sitzen oder stehen. Die Flüssigkeit langsam in die Wangentasche entleeren, angepasst an die Schluckgeschwindigkeit. So wird der Würgereiz umgangen. Für Säuglinge gibt es Messbecher mit aufsetzbaren Saugern.
Für die korrekte Dosierung ist auch die Lagerungstemperatur wichtig: Werden Arzneisäfte im Kühlschrank gelagert, werden einige ölige Präparate dickflüssig und lassen sich nur schlecht dosieren. Ob ein Arzneisaft im Kühlschrank oder bei Zimmertemperatur gelagert werden soll, hängt vom einzelnen Arzneimittel ab. Deshalb im Beipackzettel nachlesen oder nachfragen, rät der Apotheker.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de.
Kontakt
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
http://www.abda.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 01.04.2011 - 20:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 379526
Anzahl Zeichen: 2671
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 293 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arzneisaft für Kinder nicht mit Teelöffeln abmessen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).