Kostenpflicht für Falschalarme

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Kostenpflicht für Falschalarme



(pressrelations) - Joachim Herrmann: "Kostenpflicht für Falschalarme hat sich bewährt ? Zahl falscher Alarmierungen in der Landeshauptstadt um mehr als 50 Prozent zurückgegangen"

Die Zahl der Falschalarme ist seit der Einführung der Kostenpflicht für Falschalarmeinsätze der Polizei deutlich rückläufig. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. Während nach einer Statistik des Polizeipräsidiums München die Polizei in der Landeshauptstadt im Jahr 1994 noch 11.736 Mal wegen eines Falschalarms ausrücken musste, war das im Jahr 2010 nur 5.477 Mal der Fall. Das entspricht einer Reduzierung von mehr als 50 Prozent im Zeitraum von 16 Jahren.

Herrmann sagte, ohne die Einführung der Kostenpflicht im September 1995 wäre eine weitere Steigerung der Falschalarmzahlen zu erwarten gewesen. Allein im Bereich des Polizeipräsidiums München konnten durch die Einführung der Kostenpflicht in 15 Jahren rund 62.500 Falschalarmeinsätze vermieden werden.

Herrmann wies in diesem Zusammenhang aber noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass für die Bürger keine Kosten entstehen, wenn sie der Polizei einen Hinweis geben, dieser Hinweis dann aber zu keinem Ermittlungsergebnis führt: "Wir wollen auf keinen Fall, dass auf Hinweise an die Polizei aus Angst vor den Kosten verzichtet wird. Ganz im Gegenteil: Die Wachsamkeit und Aufmerksamkeit unserer Bürgerinnen und Bürger trägt mit dazu bei, dass Bayern das sicherste Bundesland ist und bleibt", so Herrmann. Bei Falschalarmen handelt es sich um Alarme von Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen, die bei Polizeidienststellen eingehen und einen Polizeieinsatz nach sich ziehen. Das Polizeipräsidium München führt als einziges Präsidium über einen längeren Zeitraum Aufzeichnungen über Alarme von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen.


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Datum: 06.04.2011 - 11:31 Uhr
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