46.000 Euro Schaden durch Putzfrau
Bei beim Ausschalten von bestimmten technischen Geräten sollte man als Arbeitnehmer lieber aufpassen. Bei dem Druck auf den falschen Knopf kann es schnell teuer werden.
Wie www.Experten-Branchenbuch.de mitteilt, stellte hierzu das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28.10.2010 fest, dass die Reinigungskraft grob fahrlässig gehandelt hat und deshalb eigentlich für den gesamten Schaden in Höhe von 46.775,81 EUR aufkommen muss (Az. 8 AZR 418/09). Ihr hätte klar sein müssen, dass man für die Bedienung eines derart komplexen Gerätes sachkundig sein muss. Aufgrund der besonderen Umstände braucht sie aber "nur" in Höhe ihres Jahresbruttogehaltes für den angerichteten Schaden aufgekommen. Die Richter berücksichtigten wohlwollend, dass sie uneigennützig gehandelt und mit dem kargen Gehalt eines Minijobs auskommen muss.
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Datum: 06.04.2011 - 15:00 Uhr
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