Pro Arzt nur ein voller Versorgungsauftrag, auch bei Doppelzulassung
Berlin, 7.4.2011 - Zwar hat der Gesetzgeber niedergelassenen Ärzten in den vergangenen Jahren viele neue Möglichkeiten hinsichtlich der Ausübung ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit eingeräumt. Zwei oder gar mehr volle Versorgungsaufträge kann ein Arzt aber nach wie vor nicht erhalten.
Die Klägerin war als Augenärztin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen worden und erlangte später zusätzlich die Fachgebietsbezeichnung Neurologie. Ihr Ziel war es unter Beibehaltung des vollen Versorgungsauftrags als Augenärztin ihren Vertragsarztsitz für Neurologie an einen anderen Ort in ein MVZ zu verlegen und dort mit vollem Versorgungsauftrag tätig zu werden.
Sowohl Zulassungs- und Berufungsausschuss, als auch die Gerichte bis hin zum BSG haben jedoch entschieden, dass selbst bei einer Zulassung für zwei Facharztgebiete keine Aufteilung des Vertragsarztsitzes in zwei Facharztgebiete mit jeweils einem vollen Versorgungsauftrag erfolgen kann. Begründet wird dies damit, dass das SGB V und die Zulassungsverordnung der Ärzte jedem Arzt maximal einen Vertragsarztsitz und einen vollen Versorgungsauftrag zuordnen.
Beispielsweise setzt die Zulassungsverordnung für eine Sitzverlegung voraus, dass der gesamte Vertragsarztsitz an einen anderen Ort verlegt wird. Die Gründung einer Zweigpraxis ist im Einklang mit der Zulassungsverordnung nur möglich, wenn zugleich die Tätigkeit in der Stammpraxis reduziert wird.
Weiterhin ist die von der Klägerin begehrte Vermehrung der Versorgungsaufträge mit den Gesichtspunkten der Bedarfsplanung und der vertragsärztlichen Honorarverteilung nicht vereinbar, so das Gericht. Auch sei der Grundsatz, dass jedem Arzt nur ein Vertragsarztsitz erteilt werden kann, auch durch die Liberalisierung des Vertragsarztrechts nicht aufgegeben worden. Der damit verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit sei nicht unverhältnismäßig und daher gerechtfertigt.
Fazit:
Trotz weit reichender Liberalisierung in den vergangen Jahren haben die Gerichte entschieden, dass mehr als ein Vertragsarztsitz pro Arzt nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht.
Autorin: Anna Brix, Rechtsanwältin bei Ecovis in München
www.ecovis.com
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
rechtsanwalt
anwalt
rechtsanwaelte
arzt
aerzte
medizin
ecovis
versorgungsauftrag
doppelzulassung
liberalisierung-der-vertragsaerztlichen-taetigkeit
bundessozialgericht
bsg
augenaerztin
neurologie
mvz
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten.
Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
www.ecovis.com
Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
Datum: 07.04.2011 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 382712
Anzahl Zeichen: 2789
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 31 00 08 54
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 607 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pro Arzt nur ein voller Versorgungsauftrag, auch bei Doppelzulassung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).