Neue Kennzeichen für Motorräder / Kleiner ist feiner / Auch ADAC forderte Neuregelung
ID: 383241
Zulassungsstellen ohne Verwaltungsaufwand und ohne
Ausnahmegenehmigung neue Kraftradkennzeichen ausgegeben, die vier
Zentimeter schmaler sind als es das bisherige Mindestmaß zulässt. Bei
einer gleichbleibenden Höhe von 20 cm, schrumpft die Mindestbreite
der Schilder von 22 auf 18 cm. Damit tritt eine Änderung des
Zulassungsrechts in Kraft, auf die viele Motorradfahrer schon
sehnlich gewartet haben und die auch vom ADAC gefordert wurde.
Einschlägige wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass
die Erkennbarkeit der Kennzeichen im Straßenverkehr darunter nicht
leidet. Im Einzelfall kann mit einem kleineren Kraftradkennzeichen
sogar ein Sicherheitsgewinn durch verminderte Verletzungsgefahr durch
überstehendes Blech verbunden sein.
Motorradbesitzer können ab sofort auf Wunsch dieses neue, kleinere
Kennzeichen beantragen. Eine Umtauschpflicht für den Fahrzeugbestand
gibt es nicht, jedoch kann jeder Halter auf freiwilliger Basis sein
altes Kennzeichen gegen ein neues, kleines umtauschen. Verboten ist
aber, ein bereits ausgegebenes Nummernschild eigenhändig zu kürzen.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer
Tel.: +49(0)89 76 76 2632
E-Mail: maximilian.maurer@adac.de
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Datum: 07.04.2011 - 16:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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München
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