Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Wahlrechtsreform
ID: 384225
eine größtmögliche Mehrheit erreicht werden: bei Diätenerhöhungen und
bei Änderungen des Wahlrechts. Deshalb darf über die Vorschläge aus
den Regierungsfraktionen noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
SPD und Grüne wollen die vorliegenden Pläne ablehnen. Das
Bundesverfassungsgericht hatte 2008 besonders das »negative
Stimmengewicht« moniert. Der Unsinn, dass eine Partei mit weniger
Stimmen mehr Mandate erringen kann oder mit mehr Stimmen weniger
Sitze, muss ein Ende haben. Das hatte dazu geführt, dass 2005 ein
gutes Ergebnis der CDU in Sachsen bei einer Nachwahl dazu geführt
hatte, dass der lippische CDU-Abgeordnete Cajus Julius Caesar sein
Mandat, das er über die NRW-Landesliste errungen hatte, wieder
abgeben musste. Künftig sollen Landeslisten der Parteien nicht mehr
miteinander verbunden werden. Das ist gut so. Das Problem der vom
Gericht ebenfalls monierten Überhangmandate ist damit noch immer
nicht gelöst. Das Wahlrecht sollte keiner Partei Vorteile
verschaffen, obwohl es eine absolute Gerechtigkeit nie geben wird.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.04.2011 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 384225
Anzahl Zeichen: 1350
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 205 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Wahlrechtsreform"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).