SEB Immoinvest und die Krise in Japan – Anleger sollten Ansprüche überprüfen lassen!
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Der SEB Immoinvest der SEB Asset Management AG ist ein offener Immobilienfonds, welcher derzeit geschlossen ist, das heißt er nimmt keine Anteilsscheine seiner Anleger mehr für eine bestimmte Zeit zurück. Verkauft wurde der Fonds u.a. über die Deutsche Vermögensberatung AG. Aber Anleger des SEB Immoinvest dürfen sich derzeit nicht nur um eine mögliche Wiedereröffnung des Fonds sorgen, denn hinzu kommt nun die Katastrophe in Japan und ihre Auswirkungen auf den SEB Immoinvest. Der SEB Immoinvest hat in 3 Immobilien in Japan investiert, welche in Tokio, Osaka und Tama liegen. Über den Zustand der Immobilien nach dem Erdbeben und dem Tsunami ließ die Geschäftsführung des SEB Immoinvest derzeit noch nichts verlauten. Allerdings dürfte davon auszugehen sein, dass diese größtenteils unbeschadet sind.
Dennoch wird es möglicherweise zu Wertminderungen der Gebäude des SEB Immoinvest in Japan kommen. Der japanische Immobilienmarkt hatte schon einige Jahre mit Einbrüchen zu kämpfen und erholte sich erst in letzter Zeit. Durch die Katastrophe ist jedoch nun wieder das Gegenteil zu erwarten: schlimmer noch, falls es wirklich – und die Zeichen stehen immer schlechter – noch zu einem atomaren Super-GAU in Fukushima kommen sollte, so würde es wohl auf Jahre keinen Immobilienmarkt in Japan geben. Erhebliche Wertverluste der Objekte des SEB Immoinvest in Japan wäre die Folge, ein Verkauf der Immobilien fast unmöglich.
Anleger des SEB Immoinvest sollten deshalb nicht länger abwarten, sondern ihre Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, teilt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, der bereits zahlreiche Anleger des SEB Immoinvest vertritt. Nicht nur die zu erwartenden massiven Wertminderungen gehen zulasten der Anleger des SEB Immoinvest, auch wird die Sorge um eine Wiedereröffnung des Fonds größer. Allerdings können sich Anleger schadlos halten, wenn ihnen Ansprüche gegen ihre Anlagevermittler zustehen, so vor allem, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die spezifischen Risiken des SEB Immoinvest aufgeklärt wurden. Es ist jedoch auf die 3-jährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu achten.
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Datum: 08.04.2011 - 22:14 Uhr
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