DGAP-News: OLG Düsseldorf verkündet erste Urteile in Datenkostenrückforderungsklagen: Deutsche Te

DGAP-News: OLG Düsseldorf verkündet erste Urteile in Datenkostenrückforderungsklagen: Deutsche Telekom muss rund 45 Mio. Euro zurückzahlen - telegate sieht Rückenwind für noch ausstehende Urteilsverkündung in der 52,04 Mio.-Euro-Klage

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(firmenpresse) - DGAP-News: telegate AG / Schlagwort(e): Rechtssache
OLG Düsseldorf verkündet erste Urteile in
Datenkostenrückforderungsklagen: Deutsche Telekom muss rund 45 Mio.
Euro zurückzahlen - telegate sieht Rückenwind für noch ausstehende
Urteilsverkündung in der 52,04 Mio.-Euro-Klage

13.04.2011 / 13:52

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Heute wurden in einem langjährigen Rechtsstreit der telegate AG sowie ihrer
Tochtergesellschaften datagate GmbH und telegate MEDIA AG gegen die
Deutsche Telekom AG wegen missbräuchlichüberhöhten Kosten für dieÜberlassung von Teilnehmerdaten die ersten Urteile verkündet (vgl.
Ad-hoc-Mitteilung vom heutigen Tag). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
hat dabei die Deutsche Telekom AG in den zwei Klagen der datagate GmbH
(Aktenzeichen VI U 1/11) und der telegate MEDIA AG (Aktenzeichen VI U 6/11)
dazu verurteilt, 33,63 Mio. Euro zurückzuzahlen. Zu der Rückerstattung von
Datenkosten kommen noch Prozesszinsen in Höhe von rund 11,5 Mio. Euro. Die
Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. Die Urteile sind noch
nicht rechtskräftig. Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf liegt noch nicht vor.

Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG, kommentiert die
heutigen Urteile: 'Der heutige Tag markiert einen Meilenstein im
langjährigen Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom. Auch wenn die Urteile
noch nicht rechtskräftig sind und die Urteilsverkündung unserer größten
Klage verschoben wurde, sehen wir uns kurz vor unserem Ziel. Denn das
Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt bereits zum zweiten Mal zu unseren
Gunsten entschieden. Wir sehen daher mit großer Zuversicht der
Urteilsverkündung der ausstehenden 52 Mio.-Euro-Klage der telegate AG
entgegen, die weitere Prozesszinsen enthält, und wegen der Erkrankung eines


Richters am OLG Düsseldorf auf den 18. Mai 2011 verschoben werden musste.'

Vorbehaltlich des Erfolgs in dieser verbleibenden Klage rechnet das
Unternehmen aus den Rückforderungsklagen - und unter der Berücksichtigung
einer bereits geleisteten Vorauszahlung der Deutsche Telekom AG und des
Steueraufwands - mit einem weiteren Liquiditätszufluss in Höhe von etwa 60
Mio. Euro.

Zur Verfahrenshistorie: Das OLG Düsseldorf hatte in den gleichen Verfahren
bereits im Jahr 2007 Urteile zugunsten von telegate erlassen. Diese waren
in 2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und an das OLG Düsseldorf
zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen worden, woraufhin die heutigen
Entscheidungen ergingen.


Ende der Corporate News

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Datum: 13.04.2011 - 13:52 Uhr
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